Rotmilan stoppt WindräderWindpark Dahlem IV darf nicht weitergebaut werden

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Im März wurden nach rund dreijährigem Baustopp die Arbeiten am Windpark Dahlem IV wieder aufgenommen.

Dahlem – Die fünf Windräder im Windpark Dahlem IV dürfen nicht weitergebaut werden und die bereits fertiggestellten nicht in Betrieb gehen. Das ist die Konsequenz der Entscheidung, die das Aachener Verwaltungsgericht am Freitag getroffen hat.

Die sechste Kammer hat dem Eilantrag der Naturschutzinitiative (NI) gegen die vom Kreis Euskirchen erteilte Genehmigung zu Bau und Betrieb der Anlagen stattgegeben. Die Kammer stellte nach Angaben von Dirk Hammer, Pressedezernent des Verwaltungsgerichts, fest, dass der Genehmigungsbescheid des Kreises voraussichtlich rechtswidrig sei.

Tierschutz ausschlaggebend

Ausschlaggebend für die Entscheidung war der Schutz der Rotmilane: Durch den Anlagenbetrieb drohe ein Verstoß gegen das naturschutzrechtliche Tötungsverbot. „Nach dem naturschutzfachlichen Kenntnisstand sei davon auszugehen, dass für Rotmilane, die in einem Umkreis von 1000 Metern zu einer Windenergieanlage brüten oder einen Gemeinschaftsschlafplatz nutzen, regelmäßig ein signifikant und damit unzulässig erhöhtes Tötungsrisiko durch Kollisionen mit den Rotorblättern der Anlage bestehe“, heißt es in der Stellungnahme des Gerichts: Das sei für den Windpark Dahlem IV anzunehmen.

Es nicht das erste Mal, dass die Aachener Richter eine Genehmigung des Kreises Euskirchen für Dahlem IV kassiert haben. Im September 2018 stand der Schwarzstorch im Fokus, als die Richter die einen „beachtlichen Verfahrensfehler“ in der Genehmigung sahen und diese für rechtswidrig erklärten. Die Frage, ob zu diesem Urteil eine Revision zugelassen wird, liegt zur Klärung beim Oberveraltungsgericht in Münster.

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Gegen den aktuellen Beschluss können der Kreis Euskirchen und der Anlagenbetreiber Beschwerde einlegen, über die dann das Oberverwaltungsgericht zu entscheiden hat.

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