Sabine und Ralf Gombert beklagen die Art, wie eine Hecke an ihrem Grundstück gestutzt wurde. Bürgermeister Lembach weist die Kritik zurück.
Ärger um Hecke in SchmidtheimGrundstücksbesitzer wollen Schadenersatz von Gemeinde Dahlem

Am rot markierten Grenzpunkt ist zu erkennen, dass die Hecke auf dem Privatgrund der Gomberts zurückgeschnitten wurde. Fraglich ist, ob das mit den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes vereinbar war.
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Weil offenbar ein beauftragter Dienstleister im Zuge der Sanierung eines Gemeindewirtschaftsweges arg rabiat eine private Hecke zurückgeschnitten hat, kommt es in Schmidtheim jetzt zu Ärger. Die Heckenbesitzer verlangen von der Gemeinde Schadenersatz.
In der jüngeren Vergangenheit ist man in der Gemeinde Dahlem in Sachen Grünrückschnitt etwas sehr entschlossen zu Werke gegangen. Zweimal waren Anwohner in Kronenburgerhütte und Kronenburg irritiert, jetzt kommt ein dritter Anlass dazu. Am Ortsrand von Schmidtheim wollen die Grundstückseigentümer Aufklärung von der Gemeinde: In ihren Augen wurde gegen die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen.
Der Wirtschaftsweg der Gemeinde Dahlem ist seit der Flutkatastrophe stark ramponiert
Am 6. Juni war von einem Tiefbauunternehmen ein Dienstleister beauftragt und zum Wirtschaftsweg zwischen der L204 und der Reifferscheider Straße (K61) geschickt worden. Er sollte den Weg auf in die Fahrbahn ragende Hecken überprüfen und gegebenenfalls das Grün zurückschneiden. Der Wirtschaftsweg, der im Besitz der Gemeinde Dahlem ist, ist seit der Flutkatastrophe stark ramponiert und soll eine neue Asphaltdecke erhalten. Er ist auch die Zufahrt zu zwei Wiesen auf der nördlichen Seite, auf denen mittelfristig Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen installiert werden sollen.
Der Beschnitt der auf der südlichen Seite angrenzenden Hecke über eine Länge von rund 300 Metern war, so viel ist unstrittig, mit der Gemeinde abgesprochen. Es hatte einen Ortstermin mit der Verwaltung und den Grundstückbesitzern, Sabine und Ralf Gombert aus Schmidtheim, gegeben. Dabei war die Problematik, die jetzt zum Ärgernis geführt hat, besprochen worden. Man habe erwartet, von der Gemeinde rechtzeitig über den Termin eines möglichen Rückschnitts, wenn er denn nötig werde, informiert zu werden, so Sabine Gombert: „Das hätten wir dann auch lieber selbst gemacht, als es anderen zu überlassen.“
Das hätten wir dann auch lieber selbst gemacht, als es anderen zu überlassen.
Doch am 6. Juni kam es aus ihrer Sicht ohne jede Vorwarnung ganz anders. Die als Ausgleichspflanzung 2012 angepflanzten Weißdornpflanzen seien zum Teil bis zum Stamm abgesägt worden. Auf einer Länge von rund 25 Metern sind laut Gombert zudem vor vier Jahren gepflanzte Sträucher, Haselnuss und Schwarzdorn, „über dem Boden abgeschnitten beziehungsweise gemulcht“ worden. Teilweise erfolgte der durchaus rabiate Rückschnitt deutlich diesseits des rot markierten metallenen Grenzpunkts.

Auf ein verbliebenes Stämmchen deutet Sabine Gombert. Auf einer Länge von 25 Metern daneben sind Neuanpflanzungen einer Grundstücksgrenzhecke offenbar beseitigt worden.
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Hat Sabine Gombert nun mit den Schadenersatzansprüchen gegenüber der Gemeinde Dahlem recht? Bürgermeister Jan Lembach erklärt auf Anfrage, dass er das nicht so sehe. Zwar seien „offenbar Informationen von unserer Seite an das Bauunternehmen von diesem nicht an den beauftragten Dienstleister weitergegeben worden“.
Ein einziges Stämmchen wurde offenbar abgeschnitten.
Aber Schadenersatzansprüche aufgrund des Pflanzenverlustes? Die halte er für unbegründet, so Lembach. Am 11. Juni habe der gemeindliche Baumsachverständige die Örtlichkeit geprüft. Das Ergebnis: „Ein einziges Stämmchen wurde offenbar abgeschnitten“, so der Bürgermeister.
Damit, so Lembach unmissverständlich, sei für ihn der Fall erledigt. Zudem wolle man den Grundstückbesitzern ja am Ende mit der neuen Asphaltierung des schadhaften Wirtschaftsweges sogar was Gutes tun: Die neue Decke werde zur nördlichen Seite hin leicht geneigt. Damit wolle man es künftig zumindest erschweren, dass bei Starkregen zu viel Wasser von den oberen Wiesen auf die Wiesen der Anlieger fließe, wie es bisher immer wieder geschehen sei.
Bleibt die Frage, ob aus Naturschutzgründen dennoch ein juristisches Nachspiel droht – gegen den den Beschnitt ausführenden Betrieb. Rodungen und radikale Rückschnitte sind als Schutz für brütende Vögel nach dem Bundesnaturschutzgesetz zwischen März und September verboten.