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EuskirchenPutenmastanlage noch nicht vom Tisch – Investor will vor Gericht ziehen

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Der Abstand zur Hofstelle auf Burg Ringsheim veranlasste den Kreis, den Mastbetrieb am geplanten Standort abzulehnen.

Euskirchen – Der Bau einer Putenmastanlage an der Monikastraße im Schornbusch ist noch nicht vom Tisch. Der Kreis Euskirchen hatte das Vorhaben der Firma Ariwa GbR im Jahr 2016 zwar abgelehnt. Jetzt jedoch klagt das Unternehmen am Verwaltungsgericht Aachen auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, wie Gerichtssprecher Frank Schafranek mitteilte.

Über die Pläne der Firma um den Landwirt Dr. Jobst von Schaaffhausen war in den Jahren 2012 und 2013 in Euskirchen kontrovers diskutiert worden. Kritiker äußerten die Befürchtung, durch den Mastbetrieb könne die Ausbreitung von multiresistenten Keimen befördert werden.

Die Anlage mit Plätzen für 26 600 Tiere sollte in der Nähe des Orbachs entstehen, auf einer Fläche, die derzeit als Ackerland genutzt wird. Das Areal liegt knapp 1000 Meter von der Burg Ringsheim entfernt. Dort führt von Schaaffhausen einen landwirtschaftlichen Betrieb.

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Die Entfernung zur Burg spielte für den Kreis Euskirchen die entscheidende Rolle, als er dem Antrag die Genehmigung verwehrte. Die Ablehnung begründete er mit dem „ungewöhnlich großen Abstand“ zwischen der landwirtschaftlichen Hofstelle und dem geplanten Standort der Mastanlage.

Die Distanz, so hieß es damals, fördere eine Zersiedelung der Landschaft. Würden die Putenställe wie geplant gebaut, hätte dies „eine erhebliche negative Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Sinne einer grob unangemessenen Verunstaltung zur Folge“.

Ariwa hat geklagt

Aus diesem Grund, so der Kreis Euskirchen, komme es auch nicht in Betracht, die Anlage als privilegiertes Bauvorhaben einzustufen, wie es sonst häufig geschieht, wenn Landwirte im Außenbereich bauen wollen – also dort, wo kein Bebauungsplan existiert. Wie der Pressesprecher der Kreisverwaltung, Wolfgang Andres, auf Anfrage mitteilte, sei Ariwa juristisch gegen den ablehnenden Bescheid vorgegangen und habe vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Im August 2017 hätten die Aachener Richter den Antragstellern den Auftrag erteilt, „einen Standort zu prüfen, der näher an der Burg Ringsheim liegt“. Dazu sei es auch gekommen, so Andres. Allerdings habe das Unternehmen diese Prüfung ohne Abstimmung mit der Kreisverwaltung vorgenommen. Ein Gutachten habe ergeben, dass der ins Auge gefasste Alternativstandort nicht geeignet sei.

Der Kreis habe das Gutachten daraufhin vom nordrhein-westfälischen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und auf dessen Empfehlung hin auch vom Landesbetrieb Land und Holz auf Plausibilität prüfen lassen.

Das Resultat, so Andres: „Die Aussage des Gutachtens ist nachvollziehbar.“ Der neue Standort sei in der vorgesehenen Form in der Tat nicht geeignet, „weil negative Effekte auf den Rheinbacher Wald nicht ausgeschlossen werden können“.

Die Kreisverwaltung hätte es nach Andres’ Worten für sinnvoll erachtet, „wenn die Ariwa GbR uns im Vorfeld bei der Suche nach einem alternativen Standort eingebunden hätte – wie das in solchen Fällen üblich ist“.

Der Kreis sei aber nach wie vor gesprächsbereit und biete dem Unternehmen seine Unterstützung an, wenn es eine neue Fläche für die Mastanlage suche. Denkbar sei zum Beispiel ein Standort südlich der Burg.

Die Kreisverwaltung meint damit ein Areal zwischen der Burg Ringsheim und Schweinheim, im Winkel zwischen der Ringsheimer Allee und der Hans-von-Bemberg-Straße. Dort hat von Schaaffhausen vor einigen Jahren Siloanlagen und Gerätehallen errichtet.

Nach Ansicht des Kreises würden sich Putenställe an dieser Stelle besser in landwirtschaftlichen Betrieb eingliedern, und zwar ohne einen Zersiedelungseffekt, wie es am ursprünglich vorgesehen Standort der Fall wäre, den die Verwaltung nach wie vor ablehne. Ariwa jedoch beharrt derweil offenbar auf dem alten Konzept. Jobst von Schaaffhausen will sich im Vorfeld des Gerichtstermins nicht zu der Angelegenheit äußern, wie er auf Anfrage mitteilte.