Mordprozess„Das Schwein tut es noch!“

Der wegen Mordes angeklagte Kaller Kfz-Meister (rechts) und sein Rechtsanwalt Albert Stumm.
Copyright: Franz-Albert Heinen Lizenz
Aachen/Kall – Richter Gerd Nohl, Vorsitzender des Aachener Schwurgerichts, wollte es am Montag ganz genau wissen. Die Kammer scheint Kfz-Meister Ralf S. (45) aus Kall, der wegen Mordes an seinem Geschäftspartner und Freund angeklagt ist, nicht so recht zu glauben. Akribisch ging der Richter im Zwiegespräch mit dem Angeklagten das am ersten Prozesstag geschilderte Tatgeschehen Minute für Minute durch.
Der laut Staatsanwaltschaft heimtückische Mord mit einem doppelläufigen Jagdgewehr an dem 32-jährigen Johann P. am 17. Januar dieses Jahres sollte nach Schilderungen des Angeklagten „aus Versehen“ im Schrottteilekeller des Autohauses, das der Angeklagte mit seiner Schwester in Kall betreibt, geschehen sein. Das Gewehr sei einfach „zwei Mal losgegangen“, hatte S. dem Gericht im Brustton der Überzeugung erklärt. Von Waffen „habe ich keine Ahnung“, war dabei eine stereotype Einlassung des zerfahren wirkenden 1,90 Meter großen Mannes aus Kall.
Aufgesetzt und unbeabsichtigt
Der zweite Schuss in das Genick des Opfers sei in der Tat aufgesetzt und trotzdem unbeabsichtigt gewesen, gestand Ralf S. nun am zweiten Verhandlungstag. Da sei sein Freund bereits tot vor der Werkstattgrube im Parterre zusammengebrochen gewesen, erklärte der 45-Jährige und fügte an, dass sein Vater die Schuld an dem Genickschuss trage.
„Ich wollte in der ersten Aussage meinen Vater raushalten“, begründete der Angeklagte seine neue Version des Tathergangs. Der nach Angaben des 45-Jährigen zumeist betrunkene Vater sei nach dem ersten Gewehrknall in die Werkstatt gekommen mit den Worten: „Nein, der ist nicht tot. Das Schwein tut es noch!“
Im Publikum, in dem Mitglieder beider Familien saßen, entstand nach dieser Aussage Unruhe. Er habe den am Boden liegenden Körper von hinten „mit dem Lauf angestupst“, fuhr der Angeklagte mit seiner Schilderung fort. Der zweite Schuss „ging einfach los“. Das Blut und Gewebeteile seien nur so „herumgespritzt“, so Ralf S., der Vater sei daraufhin ins Wohnhaus und habe sich völlig betrunken. Die Idee, die Leiche mit der Kettensäge und dem Häcksler zu verstümmeln, sei zu diesem Zeitpunkt nicht formuliert worden. Zunächst hatte es geheißen, der Vater habe die Leiche im Baumzerkleinerer entsorgen wollen.
Richter Nohl formulierte vorsichtig, was er von den Einlassungen des Beschuldigten hält: „Die ganze Geschichte nehme ich Ihnen nicht ab.“ So zweifelt der Richter an diversen Details der Geschichte, die mit einer mehrtägigen Irrfahrt der Leiche auf einem Pkw-Anhänger weiterging und schließlich 45 Kilometer entfernt von Kall auf einer Mülldeponie in Erftstadt-Kierdorf vorläufig endete.
Ja, sie hätten sich gestritten in dem Autokeller, gab S. erneut zu. Der Freund hätte ihn immerzu gedrängt, endlich ein Juweliergeschäft zu überfallen. Dazu sollte die Doppelflinte, die seit langem in den Schrottregalen im Keller für jedermann zugänglich lag, begutachtet werden. Das Opfer wollte die Jagdwaffe absägen, S. hielt die ganze Sache für „Hirnriss“. Dann sei es im Streit passiert, die Flinte der Marke Brunner „ging einfach los“.
Ob denn kein Sicherungshebel zu betätigen war, wollte der Richter wissen. Daran erinnerte sich der Angeklagte nicht. Ob er die Waffe in einer oder zwei Händen gehalten habe, fragte der Vorsitzende weiter. In einer, meinte S.. „Das ist unwahrscheinlich. Wenn sie diese Waffe so abfeuern, reißt es sie um“, wandte der Richter ein.
Auch die Aussage über die Lage der Leiche im Parterre befand die Kammer für unwahrscheinlich. Der Körper habe dort in einer 90-Grad-Krümmung gelegen. Das sei völlig untypisch für einen Schwerverletzten, der sich so lange hinschleppe, bis er zusammenbreche.
Schimpfende Frauenstimme
Für den Vorsitzenden stellte sich an diesem zweiten Verhandlungstag angesichts der Ungereimtheiten sogar die Frage, ob „nicht noch jemand anderer“, ein Dritter, bei diesem obskuren Verbrechensablauf zugegen war. Vor allem auch deshalb, weil es nach den Akten Zeugen gebe, die etwa eine halbe Stunde später, kurz vor 13 Uhr, zunächst Schüsse und daraufhin „eine schimpfende Frauenstimme“ gehört haben wollen.
Der Angeklagte schüttelte nur mit dem Kopf. Auch auf die Frage, warum die damals schwangere Ehefrau des Getöteten die Vermisstenanzeige für ihren Mann auf einen Tag später datiert hatte, wusste S. keine Antwort. Makaber ist: Ralf S. selbst war mit zur Polizei gegangen und hatte seinen toten Freund als vermisst gemeldet. Die Leiche hatte man derweil zurück in den Keller geschleppt und hinter alten Autoteilen versteckt.
Bei der „Entsorgung“ dann hatte S. Hilfe. Ein 30-jähriger Bekannter von Ralf S., der auf der besagten Deponie arbeitet, sagte gestern als Zeuge aus, keine Ahnung von der Leiche auf dem Anhänger gehabt zu haben. Er sei von S. gebeten worden, einen Anhänger mit Bauschutt auf die Deponie fahren zu dürfen. Unter jenem Bauschutt steckte in Folie gepackt der tote Johann P.. Als der Deponiearbeiter später mit dem Bagger den Schutt gleichmäßig verteilen wollte, fiel ein Bein aus der Folie. Entsetzt rief der Arbeiter die Polizei an. Der Angeklagte gab an, auch dieser Bekannte habe von der Leiche gewusst.
So blieben auch an diesem Verhandlungstag einige Fragen offen, der Prozess wird am Donnerstag fortgeführt.

