Neue Landes-AllgemeinverfügungAltenheimbesuche in Euskirchen nur noch mit Test

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 Arno Brauckmann, Pflegedienstleiter am EvA, bereitet einen Corona-Test vor.

 Arno Brauckmann, Pflegedienstleiter am EvA, bereitet einen Corona-Test vor.

Kreis Euskirchen – Jetzt müssen sich alle Besucher testen: Mit der neuen Allgemeinverfügung des Landes sind die Corona-Maßnahmen in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen verschärft worden.

Zuvor hatte die Vorlage eines Impf- oder Genesenen-Zertifikats gereicht, um etwa Angehörige im Pflegeheim zu treffen.

Die Bewohner dürfen getesteten Besuch bekommen

Trotz der neuen Maßnahmen seien die Regelungen in Altenpflegeheimen noch vergleichsweise milde, sagt Karl-Heinz Will, Gerontologe der Marienborn GmbH in Zülpich.

Besuchsregeln für Pflegeeinrichtungen

Bewohner stationärer Pflege- und Sozialhilfe-Einrichtungen müssen laut aktueller Allgemeinverfügung des Landes jederzeit Besucher empfangen können. Das gilt etwa für Alten- oder Behindertenwohnheime.

Besucher müssen allerdings einen negativen Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Dabei ist unerheblich, ob sie geimpft, ungeimpft oder genesen sind.

Die Maskenpflicht entfällt laut Verfügung bei ausreichend Abstand für geimpfte oder genesene Besucher und Bewohner. Das Eva etwa bittet aber auch geimpfte und genesene Besucher, ihre Masken zu tragen.

Die Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, Besuchern eine Testmöglichkeit anzubieten. Die Teststationen müssen je zwei Stunden an allen Wochentagen sowie an einem Tag am Wochenende nutzbar sein. (enp)

Anders als etwa Patienten in Krankenhäusern seien die Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen Bewohner. Deshalb haben sie laut Will mehr Freiheiten als Krankenhaus-Patienten, wenn sie Besuch empfangen: „Laut der aktuellen Allgemeinverfügung dürfen die Bewohner so viele Besucher empfangen, wie sie möchten. Einschränkung ist dabei eben, dass Besucher einen tagesaktuellen Test vorlegen müssen.“ Im Gegensatz dazu dürfen Kliniken nach eigenem Ermessen die Besuchsregeln strenger festlegen.

Test vor Ort

Die neue Regelung sorge vor allem unter Geimpften für Verwirrung. „Wir haben aktuell Probleme damit, dass geimpfte Besucher nicht wissen, dass sie sich zusätzlich auch testen lassen müssen“, sagt Will.

Auch Malte Duisberg, Geschäftsführer des evangelischen Alten- und Pflegeheims Gemünd (EvA) bestätigt: Geimpfte und Genesene müssen genau wie Ungeimpfte einen tagesaktuellen, negativen Test vorlegen, um Bewohner zu besuchen. Zu Problemen sei es deswegen noch nicht gekommen: „Die Besucher sind alle sehr gut informiert und verständnisvoll gewesen.“ Das EvA bietet Testtermine montags, mittwochs und freitags zwischen 16 und 18 Uhr, dienstags und donnerstags zwischen 10 und 12 Uhr und samstags zwischen 15 und 17 Uhr an. Die Termine müssen telefonisch unter 0 24 44/9 51 50 angemeldet werden.

„Wir begrüßen es, wenn Leute sich außerhalb testen lassen“

Auch das St.-Elisabeth-Pflegeheim der Marienborn GmbH bietet Besuchern die Möglichkeit, sich testen zu lassen – ebenfalls nach Voranmeldung unter 0 22 52/5 34 00. „Das müssen wir natürlich auch mit mehr Personal stemmen. Deswegen begrüßen wir es, wenn Leute sich außerhalb testen“, sagt Will. Vergleichbare Regeln gelten Natascha Nehrig-Dalhoff, Leiterin Organisation- und Qualitätsmanagement, zufolge auch für die Marienborn-Fachklinik in Zülpich: „Das ist aber unsere freiwillige Entscheidung, als Fachklinik hätten wir auch sagen können: Wir wollen gar keinen Besuch.“ Die Klinikleitung habe die Besuchszeiten allerdings täglich auf 16 bis 18 Uhr begrenzt.

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Dass die Besuchsregeln für Krankenhäuser nicht zwingend die gleichen wie in den Pflegeeinrichtungen sind, zeigt das Kreiskrankenhaus Mechernich. Dort herrscht aktuell ein Besucherstopp. Wer seine Angehörigen sehen möchte, muss das mit den Verantwortlichen der entsprechenden Stationen besprechen und einen negativen aktuellen Schnelltest plus Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen.

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