„Bütt“ fängt Post aufBöller im Briefkasten am Euskirchener Kreishaus hat Folgen für Bürger

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Ein Wäschekorb steht im Inneres des Kreishauses unter dem Briefschlitz.

In der Silvesternacht ist der Briefkasten an der Kreisverwaltung von Böllern zerstört worden. Nun improvisiert der Kreis mit einem Wäschekorb.

Wo erfahren Bürger aus dem Kreis Euskirchen, ob auch ihre Post zerstört wurde? Und was ist mit den Fristen? Wir haben beim Kreis nachgefragt. 

Die Zerstörung des Briefkastens am Euskirchener Kreishaus durch einen Böller hat Folgen. „Der entstandene Sachschaden ist für die Kreisverwaltung sehr ärgerlich und mit einem unnötigen zusätzlichen Arbeitsaufwand und Kosten verbunden“, erklärte Sven Gnädig von der Kreispressestelle am Dienstag auf Anfrage.

„Der entstandene Schaden an den eingereichten Dokumenten der Bürgerinnen und Bürger und der damit verbundene persönliche Verlust wiegt aber deutlich schwerer“, so Gnädig weiter.

Nach Einschätzung der Brandermittler der Kreispolizeibehörde war das Gebäude nicht gefährdet. Der Brand war lokal und auf den Bereich des Briefkastens begrenzt.
Sven Gnädig, Pressestelle Kreis Euskirchen

Unbekannte hatten nach Angaben der Polizei gegen 0.20 Uhr in der Silvesternacht mindestens einen Feuerwerkskörper in den Briefkasten der Kreisverwaltung geworfen. Der Briefkasten wurde komplett zerstört.

Die Explosion war der Polizei zufolge so stark, dass die Rückwand des Briefkastens mehrere Meter ins Foyer des Verwaltungsgebäudes geschleudert wurde. Ein Teil der Briefe und Dokumente, die im Briefkasten lagen, seien zerstört worden, so die Pressestelle.

Der Kreis hat Anzeige gegen unbekannt erstattet. „Nach Einschätzung der Brandermittler der Kreispolizeibehörde war das Gebäude nicht gefährdet. Der Brand war lokal und auf den Bereich des Briefkastens begrenzt“, so Gnädig.

Zwei Feuerwehrleute mit Atemschutzgeräten kommen aus dem Kreishaus. Innen ist alles voller Rauch.

Starke Rauchentwicklung stellten die Feuerwehrleute in der Silvesternacht im Kreishaus-Foyer fest.

Am Dienstag waren die Spuren des Vorfalls im Kreishaus-Foyer noch zu sehen. Unter dem Briefschlitz war eine Bütt platziert worden, um die eingeworfene Post aufzufangen. Auf die Frage der Redaktion, ob mit diesem Vorgehen das Briefgeheimnis gewährleistet sei, teilte die Pressestelle mit: „Die Kreisverwaltung hat umgehend eine Fachfirma beauftragt, die für einen Ersatz sorgen wird.“

Die Bürgerinnen und Bürger werden vom Kreis weiterhin aufgefordert, ihre Briefeinwürfe direkt am Informationsschalter persönlich abzugeben. Dennoch werden laut Gnädig auch Briefeinwürfe getätigt, insbesondere zu den Schließzeiten der Kreisverwaltung. Auch dann müsse die Möglichkeit einer Postabgabe gewährleistet sein.

„Sicherlich handelt es sich bei der aktuellen Lösung nur um ein kurzfristiges Provisorium. Die Mitarbeitenden der Poststelle leeren das Provisorium vor der Öffnung der Kreisverwaltung für den Publikumsverkehr und auch dazwischen“, erklärte Gnädig. Ersatzlösungen würden derzeit geprüft.

22 Bürger aus dem Kreis Euskirchen fragten nach dem Verbleib ihrer Post

Bis Dienstagmittag hatten sich 22 Bürgerinnen und Bürger beim Kreis gemeldet, weil sie Dokumente in der fraglichen Zeit seit Freitag in den Briefkasten geworfen hätten. Wie Gnädig weiter auf Anfrage mitteilte, sind die Betroffenen von den Beschäftigten der Facheinheiten beraten worden, um den Sachverhalt zu klären und um zu prüfen, ob Dokumente nutzbar geblieben sind.

„Es konnten Dokumente im mittleren zweistelligen Bereich identifiziert und den zuständigen Fachabteilungen zur weiteren Verwendung übergeben werden“, erklärte Gnädig. Bei einer vollständigen Zerstörung eines Dokuments werde es aber in der Regel erforderlich sein, beispielsweise einen neuen Antrag bei der zuständigen Fachabteilung zu stellen. Die Bürgerinnen und Bürgern können sich weiterhin per Mail oder telefonisch unter 02251-15304 an den Kreis wenden.

Wie steht es um die Einhaltung der Frist, wenn Brief zerstört ist?

Wie aber geht der Kreis mit Kunden um, die später erklären, dass sie Dokumente fristgerecht eingeworfen hätten – ob das nun stimmt oder nicht? „Wenn Bürgerinnen und Bürgern glaubhaft machen können, dass sie ein Schreiben vor Ablauf des 31.12.2023 eingeworfen haben, werden sie so gestellt, als wenn der fristwahrende Eingang erfolgt wäre“, versicherte Gnädig.

Es ist zudem durchaus möglich, dass eine Reihe von Autofahrern ihre Führerscheine am vergangenen Silvester-Wochenende eingeworfen haben, weil sie mit dem Wechsel des Dokuments an der Reihe sind – das wären die Jahrgänge 1965 bis 1970, deren Frist am 19. Januar abläuft.

„Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass kurz vor Fristablauf die Antragszahlen steigen, wobei auch festzustellen ist, dass viele die Gelegenheit der persönlichen Vorsprache nutzen“, so Gnädig. Die Möglichkeit der Antragstellung bestehe ganzjährig. „Für die Führerscheinstelle konnten 19 Dokumente gesichert werden“, sagte Gnädig am Dienstag.

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