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Bußgelder drohenDiese Regeln sind beim Sammeln von Pilzen im Kreis Euskirchen zu beachten

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Das Bild zeigt einen Pilz auf dem Waldboden.

Nicht jeder Pilz ist genießbar. Auch ist das unbegrenzte Sammeln von Speisepilzen nicht erlaubt.

Pilzsaison im Kreis Euskirchen: Was erlaubt ist und was nicht – maximal zwei Kilo pro Person, Schutzgebiete tabu, Kontrollen angekündigt.

Infolge der feuchtwarmen Wetterlage der vergangenen Tage beginnen vielerorts die Pilze zu sprießen, was zahlreiche Sammlerinnen und Sammler in die Wälder lockt. Beim Pilzesammeln seien jedoch einige wichtige Regeln zu beachten, um nicht gegen geltende Gesetze zu verstoßen, heißt es in der Pressemitteilung des Kreises Euskirchen.

Grundsätzlich sei das Sammeln besonders geschützter Pilzarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, heißt es in der Pressemitteilung des Kreises. Es gebe jedoch bestimmte Ausnahmen: Nach der Bundesartenschutzverordnung dürfen einige Pilzarten in geringen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden. Dazu zählen der Steinpilz, alle heimischen Arten des Pfifferlings, der Brätling, die heimischen Arten des Birkenpilzes und der Rotkappe sowie die heimischen Morcheln.

Nicht geschützte Arten dürfen gesammelt werden

Ebenso dürfen nicht geschützte Arten wie der Maronenröhrling oder der Hallimasch gesammelt werden. Die erlaubte Menge liegt bei maximal zwei Kilogramm pro Person und Tag. Das gewerbliche Sammeln von Pilzen ist hingegen grundsätzlich verboten.

Darüber hinaus seien, so der Kreis, auch die Vorschriften des Landesforstgesetzes zu beachten, die dem Schutz des Waldes dienen. So ist das Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen im Wald sowie auf Waldwegen untersagt. Ebenso sei das Betreten von Forstkulturen, jungen Waldbeständen und Flächen, die ordnungsgemäß als gesperrt gekennzeichnet sind, verboten.

Während der Pilzsaison ist auf das Wild Rücksicht zu nehmen

Dazu zählen auch Bereiche, auf denen Holz eingeschlagen oder bearbeitet wird, sowie jagdliche, imkerliche und teichwirtschaftliche Einrichtungen. Darüber hinaus dürfen laut Kreisverwaltung auch Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete und der Nationalpark Eifel abseits der Wege nicht betreten werden. Verstöße gegen diese Regeln können als Ordnungswidrigkeiten geahndet und mit Bußgeldern belegt werden.

Besondere Rücksicht sei während der Pilzsaison im Herbst auch auf das Wild zu nehmen. Diese Zeit fällt häufig mit der Brunft des Rotwildes zusammen. Um das Wild in dieser sensiblen Phase möglichst ungestört zu lassen, werden bestimmte Waldflächen zeitweise gesperrt, heißt es in er Pressemitteilung. Während der Pilzsaison werden Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde und des Regionalforstamtes dem Kreis zufolge in den betroffenen Gebieten Kontrollen durchführen.

Bei Fragen stehen das zuständige Forstamt unter der Telefonnummer 02486/8010 -0 sowie die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen unter 02251/15 -964 zur Verfügung.