Das definierte Schutzziel entscheidet über die Verantwortung – auch im Kreis Euskirchen. So laut eines Experten die Polizei für die Terrorabwehr zuständig.
Konzept ist entscheidendSo können Vereine Kosten für die Sicherheit an Karneval sparen

Mobile Sperren gehören beim Karneval, aber auch bei anderen Veranstaltungen mittlerweile dazu.
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Das Wort „Schutzziel“ dürften sich wohl alle Organisatoren von Festumzügen merken. Vor allem die etwa 30 Teilnehmenden des Vortrags „Sicherheit bei Festumzügen“ im Kreishaus dürften sich das Wort mehrfach unterstrichen haben. Wie der Experte für Veranstaltungssicherheit, Florian Haidvogl, berichtete, steht und fällt mit dem Schutzziel die Zuständigkeit für die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen. So sei der Schutz vor terroristischen Gefährdungslagen immer Sache der Polizeibehörden, so Haidvogl.
Sollte also ein Sicherheitskonzept erstellt werden müssen, um einen Karnevalszug vor möglichen Terrorattacken zu schützen, sei der Veranstalter aus der Verantwortung. Soll hingegen die allgemeine Sicherheit von Teilnehmenden und Zuschauern entlang der Zugstrecke beispielsweise durch mobile Sperren erhöht werden, dann sei dies Sache der Kommune beziehungsweise des Veranstalters. „Dann bleibt aber die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und der Wahrscheinlichkeit“, so Haidvogl. „In dem Sicherheitskonzept sollte das Schutzziel klar definiert sein – bis ins kleinste Detail. Das hilft den Veranstaltern.“
Intensive Diskussion über den Zufahrtsschutz an Karneval
Intensiv diskutiert wurde in diesem Zusammenhang das Thema „Zufahrtsschutz“ – ein Thema, mit dem sich Veranstalter im Kreis, sei es bei Karnevalszügen, Schützenumzügen oder auch Martinszügen und Weihnachtsmärkten, intensiv beschäftigen müssen. Spätestens seit dem Terroranschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg kurz vor Weihnachten 2024 ist das Thema auch bei hiesigen Veranstaltungen omnipräsent.
Laut Haidvogl ist der Schutz vor terroristischen Gefahren grundsätzlich Aufgabe der Sicherheitsbehörden. Für andere Risiken greift jedoch die Verkehrssicherungspflicht der Veranstalter. Entscheidend sei eine differenzierte Gefährdungsbeurteilung, die sowohl mutwillige Handlungen als auch Unfälle oder medizinische Notfälle berücksichtige.
Risiko wird nur reduziert, kann aber nicht ausgeschlossen werden
Dabei wurde deutlich, dass absolute Sicherheit nicht erreichbar ist. Maßnahmen wie Fahrzeugsperren können Risiken reduzieren, aber nie vollständig ausschließen. Vielmehr geht es darum, ein angemessenes und verhältnismäßiges Sicherheitsniveau zu schaffen, das sowohl Risiken minimiert als auch die Durchführbarkeit der Veranstaltung gewährleistet.
Der Experte verdeutlichte in seinem ausführlichen Vortrag eindringlich, wie zentral professionelle Sicherheitskonzepte für Festumzüge und Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind. Seine Kernbotschaft: Sicherheit ist kein optionaler Zusatz, sondern die grundlegende Voraussetzung dafür, dass Veranstaltungen überhaupt stattfinden können – und langfristig erhalten bleiben.

Florian Haidvogl referierte im Kreishaus über Sicherheit bei Festumzügen.
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Im Mittelpunkt stand zunächst die Frage nach dem Warum. Neben dem Schutz der Besucherinnen und Besucher geht es vor allem auch darum, ehrenamtlich Engagierte vor Risiken und rechtlichen Konsequenzen zu bewahren. Denn im Ernstfall können auch Helferinnen und Helfer in Haftungsfragen geraten. Gleichzeitig sichern funktionierende Sicherheitskonzepte Traditionen wie Umzüge und Dorffeste nachhaltig ab.
Besondere Herausforderungen ergeben sich laut Haidvogl bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Anders als in geschlossenen Räumen sind hier weder Zugänge noch äußere Einflüsse vollständig kontrollierbar. Besucherströme, Witterung, Verkehr und spontane Entwicklungen müssen jederzeit mitgedacht werden. Entsprechend hoch ist die Verantwortung der Veranstalter, die sich rechtlich vor allem aus Fürsorgepflicht, Organisationspflicht und Verkehrssicherungspflicht ableitet.
Gerade bei Festumzügen treffen mehrere Risikofaktoren aufeinander: große Menschenmengen, bewegte Fahrzeuge, Alkoholeinfluss sowie komplexe Streckenführungen. Eine der größten Gefahrenquellen stellen dabei die eingesetzten Fahrzeuge und ihre Aufbauten dar. Diese gelten rechtlich häufig als Ladung und müssen entsprechend gesichert sein. Entscheidend ist, dass Sicherheit nicht nur formal erfüllt, sondern tatsächlich gewährleistet wird.
Funktionierende Strukturen sind entscheidend
Ein zentraler Erfolgsfaktor ist laut dem Experten die Organisation. Haidvogl betonte die Notwendigkeit klarer Zuständigkeiten und funktionierender Strukturen. Für jeden Bereich – ob Streckenabschnitt, Gruppe oder Dienstleister wie Ordnungsdienst, Sanitätsdienst oder Technik – muss es feste Ansprechpartner geben.
Diese müssten jederzeit erreichbar sein, und die Kommunikationswege müssten eindeutig definiert werden. Ziel sei es, im Ernstfall nicht unzählige Einzelpersonen kontaktieren zu müssen, sondern über eine klare Hierarchie schnell handlungsfähig zu sein.
Dabei verwies der Experte auf ein bewährtes Führungsprinzip, wie es etwa bei Feuerwehr oder Militär angewendet wird: die sogenannte „Drei- bis Fünfer-Regel“. Demnach sollte jede Führungskraft nur eine begrenzte Anzahl direkter Ansprechpartner haben. So entsteht ein strukturiertes Organigramm, das im Notfall schnelle Entscheidungen und Informationsweitergabe ermöglicht. „Ich rufe drei Leute an, und die rufen jeweils wieder drei weitere an“, so das Prinzip.
Für die Kommunikation sollte es eine Rückfallebene geben
Eng damit verbunden ist die Frage der Kommunikation. Neben der primären Kommunikation – etwa über Mobilfunk oder Funkgeräte – muss immer auch eine Ersatzlösung vorhanden sein. Denn bei großen Veranstaltungen kann das Mobilfunknetz schnell überlastet sein. Redundanz ist daher entscheidend: Fällt ein System aus, muss ein alternatives bereitstehen, im Zweifel sogar über persönliche Boten.
Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrags lag auf sogenannten Abbruchkriterien. „Ein Veranstaltungsabbruch ist kein Scheitern, sondern eine verantwortungsvolle Entscheidung“, so Haidvogl. Dennoch fällt diese in der Praxis oft schwer, insbesondere wenn wirtschaftliche Interessen eine Rolle spielen. Umso wichtiger ist es, im Vorfeld klare Kriterien festzulegen: Welche Szenarien können eintreten? Ab welchem Punkt wird abgebrochen? Wer trifft die Entscheidung?
Zeitfenster für einen Abbruch muss eingeplant werden
Anhand von Beispielen wie drohenden Unwettern verdeutlichte Haidvogl die Bedeutung solcher Vorabfestlegungen. Wenn klar ist, dass eine Evakuierung etwa 30 Minuten dauert, muss auch definiert werden, bei welchem Zeitfenster ein Abbruch zwingend erfolgt. So lässt sich vermeiden, dass im Ernstfall wertvolle Zeit durch Diskussionen verloren geht.
Auch strukturelle Fragen spielen eine Rolle. „Gerade bei größeren oder wirtschaftlich bedeutenden Veranstaltungen kann es sinnvoll sein, externe Fachleute einzubinden oder die Veranstaltungsleitung teilweise auszulagern“, so Haidvogl: „Dies kann helfen, Interessenkonflikte zu vermeiden und Entscheidungen unabhängiger zu treffen.“
Abschließend fasste Haidvogl die wichtigsten Grundprinzipien zusammen: gründliche Vorbereitung, klare Verantwortlichkeiten, funktionierende Kommunikation und konsequente Teamarbeit. Im Notfall gelte es, ruhig zu bleiben, strukturiert zu handeln und die Sicherheit stets über das Programm zu stellen. Sein Fazit: Veranstaltungssicherheit ist keine Einschränkung, sondern die Grundlage für lebendige und zukunftsfähige Veranstaltungen.
