Die Euskirchener Polizei leistete Amtshilfe bei einer Einweisung in Mechernich, als sie auf einen Angreifer schossen. Die Staatsanwaltschaft gibt weitere Details bekannt.
StaatsanwaltschaftNotwehr: Keine Ermittlungen gegen Polizisten nach Schüssen in Mechernich

Auf der Peterheide in Mechernich schossen Polizisten Ende Mai auf einen Mann, der mit einem Messer angegriffen hatte. Für die Spurensicherung wurde danach am Ort des Geschehens ein Zelt aufgebaut.
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Der Einsatz, bei dem am 28. Mai auf der Peterheide in Mechernich ein 50-jähriger Mann durch Schussabgaben von Polizisten lebensgefährlich verletzt worden ist, hat für die Beamten der Kreispolizei Euskirchen keine rechtlichen Folgen.
Es werde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, erklärte am Dienstag der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Bonn, Oberstaatsanwalt Dr. Sebastian Buß, auf Anfrage dieser Redaktion. Die Sichtung des Materials aus den Body-Cams der Beamten habe eindeutig ergeben, „dass das Handeln der Polizeibeamten als Notwehr gerechtfertigt war“, so Buß.
Auf den Videos sei klar zu erkennen, dass sich der Mann sehr aggressiv und schnell mit einem Messer auf die Polizisten zubewegt habe. Weder auf den Einsatz von Pfefferspray noch auf die Androhung von Schusswaffeneinsatz habe der Mann beruhigend reagiert.
Mechernich: 50-Jähriger wurde in Bein und Unterbauch getroffen
Der 50-Jährige war Buß zufolge von zwei Schüssen, die von zwei Beamten abgegeben worden waren, in ein Bein und in den Unterbauch getroffen worden. Er befinde sich auch aktuell noch im Krankenhaus. Lebensgefahr bestehe aber nicht mehr, sein Zustand sei stabil.
Zu dem Vorfall war es laut Staatsanwaltschaft gekommen, als die Kreispolizei Euskirchen Amtshilfe für den sozialpsychiatrischen Dienst der Kreisverwaltung leistete. Der 50-jährige Mechernicher sollte in eine Klinik eingewiesen werden. Dabei kam es laut Staatsanwaltschaft zu dem aggressiven Verhalten des Mechernichers und infolgedessen zum Schusswaffengebrauch der Polizei. Nach einer Erstversorgung vor Ort wurde er in eine Klinik geflogen.
Aus Neutralitätsgründen hatte das Polizeipräsidium Bonn die weitergehenden Ermittlungen zu dem Ablauf der Geschehnisse übernommen. Diese wurden in enger Abstimmung mit der Bonner Staatsanwaltschaft geführt.