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Haft- und GeldstrafeMechernicher Junkie-Paar wegen Drogenhandels verurteilt

Lesezeit 2 Minuten
Das Bild zeigt das Eingangsportal zum Landgericht in Bonn.

Im Landgericht Bonn wurde das Paar aus der Stadt Mechernich verurteilt.

Eine Schusswaffe spielte im Urteil gegen ein Paar aus der Stadt Mechernich keine Rolle mehr.

Die beiden sind ein Junkie-Paar – er 57 Jahre alt, sie 43. Seit 20 Jahren leben sie zusammen, haben fünf gemeinsame Kinder. Der Mann nahm vor über zwei Jahrzehnten erstmals regelmäßig Drogen, war lange kokain- und heroinabhängig. Mittlerweile scheint er die Sucht einigermaßen im Griff zu haben und konsumiert nur noch Cannabis und Amphetamine in kleineren Dosen. Seine Lebensgefährtin hat eine ähnliche Lebensgeschichte.

Die wurde jetzt vor der 1. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts aufgefächert, vor der das Paar wegen gemeinschaftlichen Drogenhandels in nicht geringer Menge angeklagt war.

Fahnder hatten das Haus in der Stadt Mechernich observiert

Das Besondere an dem Fall: Als die Polizei am 3. September 2021 das Haus des Paares im Mechernicher Stadtgebiet durchsuchte, fand sie neben 686 Gramm Marihuana und 360 Gramm Amphetaminzubereitung zwei Waffen, eine Schusswaffe vom Kaliber 6,35 Millimeter mit zwei Magazinen, in denen sechs und sieben Patronen steckten, sowie eine Armbrust mit zwei Pfeilen.

Die Waffen lagen laut Staatsanwaltschaft „in unmittelbarer und jederzeitiger Zugriffsnähe zu den Drogen“. Das ist strafrechtlich Drogenhandel mit Waffen und wird nicht unter fünf Jahren Haft bestraft. Die Fahnder hatten das Haus nach einem anonymen Hinweis observiert und stoppten unweit davon eine Frau, die aus dem Gebäude kam und in ihrem Auto Amphetamine hatte, möglicherweise von den Bewohnern gekauft. Deshalb entschlossen sich die Beamten zum Zugriff und nahmen das Paar fest.

Wurde die Schusswaffe nach der Flut im Ahrtal gefunden?

Die Schusswaffe, so der 57-Jährige vor Gericht, habe er nach der Flut im Ahrtal gefunden. „Was wird denn noch alles mit der Flut erklärt?“, fragte eine leicht entnervte Kammervorsitzende. Die Waffe schien jedoch ein Schrottmodell zu sein: Nach einem Probeschuss im Schießkeller des Landeskriminalamts fiel sie auseinander.

Das Gericht war milde gestimmt, denn es ließ den Waffen-Aspekt fallen und verurteilte den Mann wegen Drogenhandels zu zwei Jahren Haft. Dazu kamen acht Monate, weil er öfter ohne Führerschein mit einem nicht versicherten Auto unterwegs war. Während der Haft soll er eine Therapie machen. Die Frau muss wegen Beteiligung am Rauschgifthandel eine Geldstrafe von 2400 Euro zahlen. Die Verteidiger Susanne Haiminger und Albert Stumm waren am Ende zufrieden. Die Anwälte verzichteten wie die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel.

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