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OrdnungsrechtKrach um den Krug

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Die „Krug“-Wirtsleute Marion und Alfred Wiedenau sind angesichts der Anzeigenflut mit den Nerven am Ende.

Mechernich-Kommern – Das Kommerner Gastwirte-Ehepaar Marion und Alfred Wiedenau hat ein Problem. Seit längerer Zeit liegen die Wiedenaus, die in der Kölner Straße in Kommern die Gaststätte „Krug“ betreiben, mit einigen Nachbarn im Clinch, die die Gastwirtin bereits mehrfach bei der Stadtverwaltung Mechernich angezeigt haben.

„Wir können uns nicht mehr anders helfen, als jetzt einen Anwalt einzuschalten“, klagt Alfred Wiedenau. Dessen Frau hatte vor einigen Tagen schon wieder eine Verfügung mit Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 500 Euro vom Ordnungsamt der Stadt Mechernich bekommen. Mit dieser Verfügung wurde die Gastwirtin aufgefordert, „den Betrieb einer Außengastronomie ab sofort zu unterlassen“.

Mehrere Anzeigen

Der Stadt Mechernich sei „bereits des Öfteren“ angezeigt worden, dass Marion Wiedenau eine nicht genehmigte Außengastronomie betreibe und damit die Nachtruhe der Anlieger störe, gab das Ordnungsamt als Begründung an. Ende Juni, so hatte eine Nachbarin angezeigt, sei es zwei Tage so laut gewesen, dass sie die Polizei gerufen habe. Die habe die Ruhestörung dann beendet.

Dieser Schilderung widerspricht Alfred Wiedenau, der gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ einräumte, in der Vergangenheit zwei bis drei Tische vor der Gaststätte aufgestellt und die Genehmigung dafür bei der Stadt beantragt habe. Tatsächlich sei Ende Juni die Polizei erschienen, weil es angeblich zu laut gewesen sei. Die Beamten seien jedoch unverrichteter Dinge wieder weggefahren, weil sie keinerlei Ruhestörung hatten feststellen können.

Das Ehepaar hat die Tische und Stühle vor der Gaststätte umgehend entfernt und gegen die Ordnungsverfügung Widerspruch eingelegt. Dennoch macht sich bei den Wirtsleuten Unsicherheit breit. „Man muss ja Angst haben, irgendwas in der Kneipe zu machen“, so Alfred Wiedenau. Die Anzeigen- und Beschwerdeflut der Nachbarschaft gehe „gewaltig an die Nerven und die Substanz“.

Seit Marion und Alfred Wiedenau vor vier Jahren die Gaststätte übernommen hatten, gab es immer wieder Schwierigkeiten mit der Nachbarschaft. „Einmal war es der Kamin, der raucht, dann war es die Außenreklame am denkmalgeschützten Haus und jetzt der angebliche Lärm“, klagt die Gastwirtin, die vor ein paar Tagen persönlich beim Ordnungsamt im Glauben an „gleiches Recht für alle“ vorgesprochen hatte. Dort habe man ihr lapidar mitgeteilt, dass sie bei dem Nachbarschaftsstreit wohl die „A....karte“ gezogen habe.

Trotzdem hoffen die Wirtsleute nun, dass sie, wie auch andere Gastgewerbebetriebe an der Kölner Straße in Kommern, die Genehmigung zum Betreiben der kleinen Außengastronomie bis 22 Uhr von der Stadt Mechernich erteilt bekommen. Natürlich werde man sich an die Auflagen halten, so Wiedenau.

Wie Johannes Schnichels, Fachbereichsleiter bei der Stadt Mechernich und Chef des städtischen Ordnungsamtes, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete, räumt die Stadt den Gaststätten-, Café- und Restaurantbesitzern wohlwollend die Möglichkeit ein, zur Außenbewirtschaftung vor ihren Betrieben Tische und Stühle aufzustellen.

Der Betrieb müsse das Betreiben der Außengastronomie bei der Stadt beantragen. Jedoch: Die Genehmigung des gebührenpflichtigen Außenbetriebes bis abends 22 Uhr werde nur dann erteilt, wenn bestehende Lärmschutzbedingungen eingehalten würden und es keine Beschwerden der Nachbarschaft gebe.

Abendliche Lärmbelästigungen

Johannes Schnichels nahm auch auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ zu der Problematik und der augenblicklichen Situation vor der Gaststätte „Krug“ in Kommern Stellung. Der Pächterin der Gaststätte sei ein Bußgeld auferlegt worden, weil sie die Außengastronomie vor der Kneipe ohne Genehmigung der Stadt betrieben habe und weil mehrere Beschwerden der Nachbarschaft wegen abendlicher Lärmbelästigungen eingegangen seien.

Wie Schnichels berichtet, hat die Krug-Wirtin mittlerweile ordnungsgemäß einen Antrag auf Genehmigung der Außengastronomie bei der Stadt eingereicht. Angesichts des laufenden Bußgeldverfahrens und der massiven Beschwerden der Nachbarschaft habe die Stadt noch keine Entscheidung getroffen.

Der Fachbereichsleiter räumte ein, dass es sich im vorliegenden Fall um persönliche Animositäten handeln könnte. Die Stadt werde sich aber nicht in solche Nachbarschaftsstreitereien einmischen.

Die Außengastronomie, so Schnichels, habe in letzter Zeit immer stärker an Bedeutung gewonnen. Es sei das gute Recht eines jeden Gastronomen, seinen Betrieb so effektiv wie möglich zu führen und dafür die Möglichkeit der Außenbewirtung zu nutzen. Bei anderen Wirten im Stadtgebiet funktioniere das problemlos und ohne jegliche Beschwerden.