Landwirtschaftsausschuss NettersheimFlurstück am Straßenrand einfach untergepflügt

Der Abstand zwischen Straße und Feld müsste eigentlich rund 2,60 Meter betragen.
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Nettersheim-Roderath – Wenn im Märzen der Bauer den Traktor auftankt und wieder auf die Felder ausfährt, um seine Ackerflächen zu bearbeiten, dann kann es schon einmal passieren, dass dabei auch ein Stück Land unter den Pflug gerät, das eigentlich nicht dafür vorgesehen ist. Am Dienstag beschäftigte sich der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft mit einem Flurstück bei Roderath, das anscheinend gleich auf mehreren Feldern mit eingearbeitet worden ist.
Hinweis kam vom Landwirt
Bereits im vergangenen Jahr hatte Franz-Josef Zingsheim, Landwirt in Roderath und Ratsmitglied für die UNA, darauf aufmerksam gemacht, dass entlang der Gemeindeverbindungsstraße von Roderath zur L194 eigentlich ein Ackerrandstreifen sein solle, der nicht bearbeitet wird. Dort allerdings sei fast bis an den Asphalt herangepflügt worden.
In einer Vorlage für die aktuelle Sitzung hatte die Verwaltung ausgeführt, bei einer Inaugenscheinnahme sei festgestellt worden, dass „keine ordnungswidrige Beanspruchung öffentlicher Flächen erfolgt“. Deshalb seien auch keine ordnungsbehördlichen Maßnahmen erforderlich.

An der falschen Stelle, nämlich am rund 600 Meter entfernten Jonas-Kreuz, war die Gemeinde den ersten Hinweisen nachgegangen.
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Eine Klarheit betreffend der exakten Grenzziehung wäre nur durch die Einschaltung eines öffentlich-rechtlichen bestellten Vermessungsingenieurs zu erreichen, so die Begründung. Deshalb solle von weiteren Maßnahmen abgesehen werden.
Franz-Josef Hilger, Vorsitzender des Ausschusses, sorgte allerdings für eine Überraschung. Er ließ Ausdrucke aus der öffentlich zugänglichen Plattform TIM-online des Landes NRW verteilen, die einen anderen Eindruck vermittelten. Dabei hatte er die Flurkarte des Liegenschaftskatasters über ein Luftbild gelegt.
Wie funktioniert TIM-online?
TIM-online NRW ist eine Internetanwendung, die es möglich macht, die Daten der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes öffentlich einzusehen. 2009 wurde der Dienst gestartet, der fünf Jahre vorher von der Landesvermessung NRW initiiert und vom Landesbetrieb Information und Technik NRW realisiert wurde. Mittlerweile ist die verbesserte Version TIM-Online 2.0 im Netz.
Eine Vielzahl von Möglichkeiten bietet TIM-online, um verschiedene Luftbilder und Karten übereinander zu legen und so überraschende Einblicke in die Topographie der Region zu gewinnen.
Die Tranchot-Karte aus dem frühen 19. Jahrhundert oder die topographische Karte von 1936 sind unter anderem verfügbar, die mit aktuellen Karten kombiniert werden können, um so die Veränderungen in den Orten und der Landschaft deutlich zu machen. (sev)
Nach dieser Darstellung sah es so aus, dass nicht nur entlang der Straße ein Rabatt von etwa 1,57 Metern stehen müsste, sondern dass daneben außerdem ein Flurstück Nummer 188 von rund einem Meter Breite existierte, so dass vom Asphaltrand aus ein Abstand von rund 2,60 Metern bis zur Feldgrenze eingehalten werden müsste.
Ein Ortstermin bestätigte die Internetrecherche. Teilweise ist bis auf etwa 1,20 Meter Entfernung von der Asphaltkante gepflügt worden.
Flurstück gehört womöglich der Gemeinde
„Nach unserer Meinung ist das Flurstück 188 im Besitz der Gemeinde“, sagte Hilger. Es sei vermutlich als ökologische Ausgleichsfläche vorgesehen gewesen, die der Biodiversität hatte dienen sollen. Durch den geringen Abstand zur Straße sei es möglich, dass der Unterbau des Asphalts geschädigt werde.
Auch Bürgermeister Wilfried Pracht folgte der Argumentation der UNA: „Das ist eindeutig, ich sehe das genauso.“ Er wolle im Katasteramt die Besitzverhältnisse klären.
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Die Gemeinde habe nach den ersten Hinweisen im November nicht diesen Abschnitt untersucht, sondern den Bereich bei Jonas-Kreuz. Streit gab es mit Gerhard Mayer, Fraktionsvorsitzender der SPD.
Eventuell fehlen Grenzsteine
Er wies darauf hin, dass das Luftbild, dass die UNA vorgelegt habe, keine standardisierte Unterlage sei. „Da muss man einen Vermesser hinschicken“, forderte er. Diese Karte als Unterlage zu verwenden sei „hirnrissig“.
Hilger verwahrte sich jedoch gegen den Ausdruck. „Wir möchten die Dinge im Einklang regeln“, sagte er.
Pracht skizzierte das weitere Vorgehen der Verwaltung. Es werden die Eigentümer der Flächen angeschrieben, die sich mit den Pächtern in Verbindung setzen sollten.
Dann müsste die Fläche des in Gemeindebesitz befindlichen Flurstückes wieder zurückgeführt werden. „Ich werde vorschlagen, dass ein Ausgleich für die Nutzung dieser Fläche gefordert wird“, kündigte er an. Außerdem sei möglich, dass die Grenzsteine nicht vorhanden seien. Das müsse wiederhergestellt werden.



