Nach der FlutFußgängerzone Euskirchen soll Anfang 2024 fertig sein

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Teile der Fußgängerzone sind durch die Flut schwer beschädigt worden.  Die Sanierung soll  im ersten Quartal 2023 beginnen.  

Euskirchen – Die Stadtverwaltung bereitet die Erneuerung der Euskirchener Fußgängerzone vor, die durch die Flut im Juli 2021 zum Teil stark beschädigt worden ist. Im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr stellte Fachbereichsleiter Bernd Kuballa den Zeitplan vor. Demnach sollen die Arbeiten – vorgesehen sind mehrere Bauabschnitte – im ersten Quartal 2023 beginnen und spätestens Anfang 2024 abgeschlossen werden.

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Für die Gestaltung der Oberflächen kommen unterschiedliche Beton- und Natursteine infrage. Im Ratssaal lagen Muster aus. 

Im Oktober hatte der Fachausschuss beschlossen, die Oberfläche der Neustraße sowie Abschnitte der Berliner Straße vollständig zu sanieren – damit allerdings nicht sofort zu beginnen. Damit wollte man nach Kuballas Worten eine „zügige Wiederbelebung“ der Innenstadt ermöglichen, anstatt dem Einzelhandel, der schon stark unter der Pandemie und den Flutfolgen zu leiden hat, ohne Erholungsphase gleich die nächste Beeinträchtigung zuzumuten, diesmal durch eine Großbaustelle.

In der Fußgängerzone?

Klagen über rücksichtslose Radfahrer

Im Bau- und Verkehrsausschuss kam zum wiederholten Mal die Frage auf, ob die Stadt Euskirchen in der Fußgängerzone wieder das Fahrradfahren zulassen sollte, wie es vor langer Zeit, von 1997 bis 1999, einmal erlaubt war. Kämmerer Klaus Schmitz bezog für die Verwaltungsspitze klar Stellung. „Die Fußgängerzone ist eine Fußgängerzone und keine Rennstrecke für Radfahrer“, sagte er. Erst kürzlich waren Klagen über rücksichtslose Rad- und E-Scooter-Fahrer in den Einkaufsstraßen laut geworden. Die Polizei kündigte daraufhin an, mit der städtischen Ordnungsbehörde verstärkt zu kontrollieren. Für das Befahren der Fußgängerzone mit dem Rad wird demnach ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro erhoben. E-Scooter-Fahrer werden mit 15 Euro zur Kasse gebeten. (ejb)

Mit der Planung hat die Stadt ein Ingenieurbüro beauftragt. Ein anderes Unternehmen erstellt eine 3-D-Visualisierung der Fußgängerzone. Dadurch könne die Sanierung „authentisch veranschaulicht werden“, erklärte Kuballa.

Infoveranstaltungen für Grundeigentümer und Einzelhändler

Die ersten Ergebnisse will die Verwaltung im Rahmen von Informationsveranstaltungen präsentieren, die für Juli und August vorgesehen sind. Dazu werden Grundeigentümer, Einzelhändler und Stadtverordnete eingeladen. Bei dieser Gelegenheit werden auch Materialien für die Gestaltung der Oberflächen vorgestellt.

Neustraße und Berliner Straße

Bohrungen

Um die Planungen für die Erneuerung der Neustraße und der Berliner Straße zu konkretisieren, sind Untersuchungen des Baugrunds erforderlich. Dafür werden nach Angaben der Stadtverwaltung an diesem Mittwoch und am Donnerstag insgesamt zehn Bodenproben entnommen. Das dafür notwendige Bohrverfahren geht mit Lärm einher. Die Verwaltung bittet darum, den unmittelbaren Bereich rund um die Untersuchungsstellen frei zu halten. (ejb)

Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Fußgängerzone in zwei Bereiche aufzuteilen. Die Mitte soll als Flanierfläche den Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten sein. Eingefasst wird die zentrale Zone von einer „Wirtschafts- und Verweilfläche“, so Kuballa, mit Platz für Straßenbeleuchtung, Stadtmobiliar (also Sitzbänke) und Begrünung.

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Die jetzigen sechs Baumstandorte können erhalten bleiben, zusätzliche sind möglich. Als Ergänzung schlägt die Verwaltung Pflanzkübel vor. Große Bäume zu pflanzen, komme wegen der Versorgungsleitungen im Untergrund nicht infrage.

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