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Urteil wegen sexuellen MissbrauchsGeständnis ersparte 13-Jähriger die Aussage

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Symbolbild

Schleiden-Gemünd – Es war ein eher ungewöhnliches Erlebnis im Saal 33 des Amtsgerichts in Gemünd, Richterin und Staatsanwältin zuzuhören, wie sie mit verteilten Rollen einen Handychat lasen. Doch der Anlass entbehrte jeglichen Unterhaltungswerts. Auf der Anklagebank saß ein Kaller, der in fünf Fällen wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und Nötigung angeklagt war.

Auch wenn der junge Mann seine Volljährigkeit schon eine Weile besaß, musste er sich vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Denn dies ist der Ort, an dem Jugendschutzsachen verhandelt werden. Der 13-jährigen Zeugin ersparte der Angeklagte aber mit einem umfassenden Geständnis eine Aussage.

Der Angeklagte zwang das Opfer immer wieder zu sexuellen Handlungen an sich selbst

Über verschiedene Social-Media-Kanäle hatte der Angeklagte im Jahr 2018 Kontakt mit Minderjährigen gesucht. Dabei hatte er sein Alter mit 16 angegeben. Im August hatte er dann über WhatsApp den Dialog mit einer 13-Jährigen aus Hessen, der dem Gericht in gespeicherter Form vorlag. Mit der Drohung, Bilder von ihr, die sie ihm geschickt hatte, im Internet zu veröffentlichen, zwang er sie, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen und über Videochat dabei zuzusehen, wie er sich befriedigte. Da er ihr immer wieder versprach, die Bilder zu löschen, wenn sie bestimmte Aufgaben erfüllte, ging sie auf seine Forderungen ein. Nach drei Tagen offenbarte sich der Teenager seinem Vater und zeigte den Kaller bei der Polizei an.

Vor Gericht zeigte er sich geständig und geläutert. Er habe sich gedacht, es sei einfacher, mit jüngeren Mädchen in Kontakt zu kommen. Erst vor kurzem habe er die erste sexuelle Beziehung mit einer Frau gehabt.

Ein Gutachten bescheinigt ihm keine Intelligenzminderung und pychotische Störung

Dass die Situation des Kallers nicht einfach ist, wurde schnell klar. Er steht wegen einer Lernbehinderung und leichter geistiger Behinderung unter Betreuung. Der Psychiater Dirk Arenz aus Euskirchen, der den Angeklagten für das Gericht begutachtet hatte, bescheinigte ihm eine unterdurchschnittlich ausgeprägte Lernfähigkeit. „Ich komme nicht zu dem forensischen Ergebnis der Intelligenzminderung und sehe auch keine psychotische Störung“, so der Gutachter. Es gebe keine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit und Einsichtsfähigkeit.

Die Einsicht des Angeklagten schien jedenfalls in dieser Zeit getrübt gewesen zu sein, denn der Auszug aus dem Strafregister offenbarte zwei andere Verurteilungen wegen ähnlicher Delikte aus dem Jahr 2018. Allerdings waren diese erst nach den Geschehnissen im August ausgesprochen worden. Seit dieser Zeit waren keine Anzeigen mehr ergangen. „Ich will einen Schlussstrich ziehen“, sagte der Angeklagte vor Gericht.

So wurde im Urteil die Freiheitsstrafe von zehn Monaten zur Bewährung ausgesprochen – unter der Maßgabe, dass der Angeklagte sich mit einem Bewährungshelfer um eine Therapie kümmern solle. „Wir gehen davon aus, dass die Freiheitsstrafe eine Warnung ist“, sagte Richterin Claudia Giesen. Den Eindruck machte auch der Angeklagte. „Das wird nicht wieder passieren“, sagte er als Schlusswort.