Prozess in SchleidenKaller beleidigt und schubst Polizisten

Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).
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Schleiden-Gemünd – Es war ein beeindruckender Auftritt des 50-jährigen Polizeibeamten, der im Rahmen eines Einsatzes tätlich angegriffen worden war. „Ich lasse mir das nicht länger gefallen und schreibe bei jeder Beleidigung eine Anzeige“, sagte er. Mittlerweile akzeptiere er in diesen Fällen auch keine Entschuldigungen mehr.
Dabei hatte der Polizist eigentlich gar nicht beabsichtigt, eine Anzeige wegen des neuen Paragrafen 114 zu schreiben, der tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte unter Strafe stellt. Die Staatsanwaltschaft hatte seine Anzeige wegen Beleidigung und Widerstands umgewandelt und war damit der neuen Gesetzeslage gefolgt, mit der auf die vermehrten Angriffe auf Polizeibeamte im Dienst reagiert werden soll.
Im Amtsgericht Schleiden in Gemünd war es der erste Fall nach der neuen Gesetzeslage, der vor Richterin Claudia Gießen zur Verhandlung kam.
Der eigentliche Anlass war schon längst erledigt gewesen, als es zu dem Angriff kam. Wegen Ruhestörung seien der Polizeibeamte und seine 25-jährige Kollegin in einer Nacht im Juli vergangenen Jahres gegen 0.30 Uhr zu einer Wohnung in Kall gerufen worden, sagte der Beamte aus. Der 28-jährige Wohnungsinhaber habe sich auch gleich einsichtig gezeigt.
Vermisstes Mädchen in vermüllter Wohnung entdeckt
Als die Beamten aber in der vermüllten Wohnung ein 16-jähriges Mädchen gesehen hätten, seien sie aufmerksam geworden. Da deren Vater auf der Polizeiwache in Schleiden eine Vermisstenanzeige aufgegeben hatte, hätten sie beschlossen, das Mädchen mitzunehmen.
Daraufhin sei der Kaller widerspenstig geworden. Als der Beamte die Wohnung mit dem Mädchen verlassen wollte, schubste der Kaller ihn gegen die Brust und versuchte, ihn zu schlagen. Mit einer schnellen Bewegung fixierte der Polizist ihn am Boden, wo der Kaller wüste Beschimpfungen von sich gab. Eine Verstärkung aus Euskirchen brachte ihn ins Gewahrsam.
Das Mädchen bestätigte die Aussage des Polizisten. Zutiefst reumütig zeigte sich der Angeklagte. „Dafür gibt es keine Entschuldigung“, sagte er. Er sei betrunken gewesen und habe sich mittlerweile in stationäre Therapie begeben.
Angesichts des Geständnisses, der Alkoholisierung und des makellosen Vorstrafenregisters des Kallers verurteilte Richterin Gießen den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 1750 Euro. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil noch im Gerichtssaal.
