Streit um Fristen bei FluthilfenGemünder FDP-Abgeordneter kritisiert NRW-Regierung – CDU kontert

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Unterschiedliche Geschwindigkeiten in der gleichen Gasse: Einerseits begonnener Wiederaufbau, daneben oder gegenüber immer noch Ruinen.

Unterschiedliche Geschwindigkeiten in der gleichen Gasse: Einerseits begonnener Wiederaufbau, daneben oder gegenüber immer noch Ruinen.

Der FDP-Abgeordnete Herbrand hatte Bundesfinanzminister Lindner schriftlich gebeten, die Fristverlängerung für Wiederaufbauanträge umzusetzen.

Für die Beseitigung der Hochwasserschäden in den Ländern stehen 14 Milliarden Euro vom Bund an Aufbaumitteln zur Verfügung, abgeflossen sind bis 1. April 1,84 Milliarden.

Das geht aus einem Briefwechsel des Gemünder FDP-Bundestagsabgeordneten Markus Herbrand und dessen Parteichef, Bundesfinanzminister Christian Lindner, hervor. „Somit stehen noch rund 12,16 Milliarden Euro für die Beseitigung der Hochwasserschäden in den Ländern zur Verfügung“, heißt es in dem Schreiben Lindners, das mit „Sehr geehrter Herr Kollege, lieber Markus“ beginnt und mit „Dein Christian“ endet.

Jede und jeder, der so lange auf die Bewilligung von Geldern wartet, verliert vollkommen zu Recht den Glauben an Verlässlichkeit und Arbeitsethos von Politik und Verwaltung.
Markus Herbrand, Gemünder FDP-Bundestagsabgeordnete

Herbrand hatte ihn zuvor schriftlich gebeten, die Fristverlängerung für Wiederaufbauanträge und deren Bewilligung zügig umzusetzen. Lindner habe sehr früh für eine Fristverlängerung bis Sommer 2026 plädiert, so Herbrand: „Für mich ist es unverständlich, warum die NRW-Landesregierung nicht bereits vor Monaten der dringend erforderlichen Fristverlängerung für die Beantragung von Hilfen zugestimmt, sondern stattdessen auf Biegen und Brechen für eine Verlängerung der Bewilligungsfrist bis 2030 gekämpft hat.“

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Es sei kaum vorstellbar, dass durch diese Fristverlängerung für die Antragsprüfung durch die Länder künftig Entscheidungen schneller getroffen und Finanzhilfen zügiger zur Verfügung gestellt werden: „Im schlimmsten Fall wäre es bei dieser Konstellation möglich, dass bis zur Bewilligung des im Sommer 2026 gestellten Antrags vier Jahre vergehen. Jede und jeder, der so lange auf die Bewilligung von Geldern wartet, verliert vollkommen zu Recht den Glauben an Verlässlichkeit und Arbeitsethos von Politik und Verwaltung.“

Lindner will schnelle Hilfen

Die Betroffenen sollten möglichst schnell Hilfe erhalten, betont Lindner: „Eine Verlängerung der Bewilligungsfrist um sieben Jahre deckt sich nach unserer Auffassung nicht unbedingt mit diesem Ziel.“

Der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem kontert: Die CDU habe „Alarm gemacht“, dass die Antragsfrist für die Bürger um drei Jahre bis Sommer 2026 verlängert werde. Das habe der Bund so verzögert, dass erst im Mai der Bundesrat zustimmen könne.

„Der dringende Wunsch, die Bewilligungsfrist durch die Behörden bis 2030 zu verlängern, kam aus Rheinland-Pfalz und wurde von NRW mitgetragen, weil wir vorankommen wollten“, so Voussem mit Blick auf die Regierung aus SPD, Grünen und FDP im Nachbarland. Die schwarz-grüne NRW-Regierung habe den Ehrgeiz, die Anträge weit vor Sommer 2030 zu bearbeiten, so Voussem.

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