22 VorstrafenMann verprügelte Ex-Lebensgefährtin – Verurteilung am Amtsgericht Euskirchen

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Euskirchen. Verhandlungsaal im Amtsgericht Euskirchen. (Symbolbild)

Euskirchen. Verhandlungsaal im Amtsgericht Euskirchen. (Symbolbild)

Dass der Mann trotzdem nicht ins Gefängnis muss, hat er der guten Prognose zu verdanken, die ihm sein Bewährungshelfer vor Gericht stellte.

Einige Jahre lief es einigermaßen gut für Andreas P. (Name geändert), nachdem er 1992 aus seiner Heimat in Osteuropa nach Deutschland ausgewandert war. Er heiratete, seine Frau brachte drei Kinder zur Welt – doch dann kam es zum Absturz. Die Ehe zerbrach, er begann zu trinken, wurde heroin- und kokainsüchtig und geriet auf die schiefe Bahn.

Jetzt saß der Blankenheimer im Amtsgericht Euskirchen auf der Anklagebank und kassierte seine nächste Verurteilung. Richterin Stefanie Diel verhängte gegen den 52-Jährigen, der in Euskirchen eine Frau verprügelt hatte, wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine siebenmonatige Freiheitsstrafe, deren Vollzug zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit konnten P. und sein Verteidiger Albert Stumm gut leben, schließlich umfasste das Vorstrafenregister des Angeklagten nicht weniger als 22 Eintragungen.

Seit den 1990er-Jahren hatte er immer wieder wegen Diebstahl vor Gericht gestanden, zudem wegen Drogendelikten, Trunkenheit im Verkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung sowie wegen Verstößen gegen das Waffen- und das Gewaltschutzgesetz.

Euskirchen: Angeklagter bis 2025 unter Bewährung

Abgeschlossen wurde die Liste mit einer einschlägigen Vorstrafe von Oktober 2020 wegen gefährlicher Körperverletzung, deretwegen P. noch bis 2025 unter Bewährung steht. Dass er trotzdem nicht ins Gefängnis einrücken muss, hat er unter anderem der guten Prognose zu verdanken, die ihm sein Bewährungshelfer vor Gericht stellte. Er sagte, dass P., der in einer stationären Einrichtung lebt, nach einer Entziehungsmaßnahme seine Lebenssituation stabilisiert habe und sich „auf einem guten Weg“ befinde.

In der Nacht zum 19. August 2021 konnte davon keine Rede sein. Damals war P. wohnungslos. In einem leer stehenden Gebäude hinter dem Euskirchener Bahnhof geriet er in Streit mit einer Frau, die im Prozess als seine ehemalige Lebensgefährtin bezeichnet wurde. Ob sie zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung mit P. liiert war, blieb offen – auch weil sie, obwohl als Zeugin geladen, dem Prozess fernblieb.

Euskirchen: Frau musste nach Schlägen auf die Intensivstation

In der Anklageschrift hieß es, Andreas P. habe die Frau mit der Faust ins Gesicht und mit einem Gegenstand auf den Kopf geschlagen und sie mit Kabelbindern gewürgt. Sie erlitt so schwere Verletzungen, dass sie für eine Nacht zur Beobachtung auf die Intensivstation kam und insgesamt sechs Tage im Krankenhaus blieb. Die Anzeige, die sie gegen ihren Peiniger erstattet hatte, zog sie später zurück.

Der Vorwurf, P. habe bei seiner Attacke gefährliche Gegenstände eingesetzt, ließ sich durch die Beweisaufnahme nicht erhärten. Ein Zeuge, der das Opfer am Morgen nach der Tat schwer verletzt gefunden und den Rettungsdienst gerufen hatte, konnte sich an etwaige Schilderungen der Frau, die die Darstellung der Staatsanwaltschaft bestätigt hätten, nicht erinnern. Der Angeklagte sagte, er wisse nur noch, dass er mit der flachen Hand zugeschlagen habe.

So blieb der Vorwurf der einfachen, vorsätzlichen Körperverletzung übrig. Ein psychiatrischer Gutachter erklärte unter Hinweis auf die Alkohol- und Drogenintoxikation, die bei P. festgestellt worden war, es sei nicht auszuschließen, dass er im Zustand verminderter Steuerungsfähigkeit gehandelt habe. Der Anklagevertreter forderte ein Jahr auf Bewährung, Verteidiger Stumm beantragte eine deutlich mildere Strafe. Die sieben Monate, auf die sich Richterin Diel festlegte, akzeptierten beide Seiten, sodass das Urteil rechtskräftig ist.

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