Prozess am AmtsgerichtEuskirchener schockiert Frau auf offener Straße

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Eine Außenansicht des Euskirchener Amtsgerichts.

Am Amtsgericht Euskirchen wurde ein Exhibitionist zu einer Geldstrafe verurteilt.

Ein 33-Jähriger, der auf dem Gehweg masturbiert hatte, ist auf Bewährung verurteilt worden. Er soll sich nun um eine Therapie bemühen. 

Ein 33 Jahre alter Euskirchener ist am Amtsgericht wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu einer zweimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Mann, der keinen festen Wohnsitz hat, hatte am 12. Juni 2023 auf dem Gehweg einer Straße in der Euskirchener Nordstadt masturbiert.

Der Angeklagte legte ein Geständnis ab und erklärte, dass ihm die Sache leidtue. Eine Anwohnerin, die den Vorfall durch ein Fenster beobachtet hatte, sei schockiert gewesen, hieß es in der Anklageschrift. Die Frau war als Zeugin geladen worden, erschien zum Prozess aber nicht.

2023 war der Mann aus Euskirchen bereits verurteilt worden

Im Januar 2023 hatte der Euskirchener wegen exhibitionistischer Handlungen in zwei Fällen eine Geldstrafe kassiert. Sein langes Vorstrafenregister umfasst darüber hinaus sechs Verurteilungen wegen unerlaubten Drogenbesitzes und eine Verurteilung wegen Beleidigung. Alle diese Taten waren mit Geldstrafen geahndet worden.  

Richter Felix Marienfeld sagte mit Blick auf die Fälle von Exhibitionismus: „Wenn Sie Ihre Triebe weiter nicht in den Griff bekommen, wird das erhebliche Konsequenzen für Sie haben.“ Mit seinen Taten biete er anderen Menschen in der Öffentlichkeit einen verstörenden Anblick.

Der Richter gab dem Angeklagten auf, sich um einen Platz für eine ambulante Therapie zu bemühen. Verteidiger Albert Stumm stimmte dem Vorsitzenden zu: „Mein Mandant braucht eine Anleitung, wie er mit seinem Problem umgehen kann.“ Der 33-Jährige, der unter Betreuung steht, muss sich außerdem der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellen. 

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