Durch einen Drogencocktail war eine Frau bewusstlos, als ein Euskirchener sie vergewaltigte. Die Frau starb. Ein Video zeigt das Geschehen.
Prozess in BonnVersuchter Mord, Vergewaltigung – Euskirchener zu elf Jahren Haft verurteilt

Ein Euskirchener musste sich nach dem Tod einer Frau vor dem Landgericht in Bonn unter anderem wegen versuchten Mordes verantworten.
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Irgendwann regte sich die Frau nicht mehr, sie war bewusstlos. Und genau das war der Zustand, in dem der Mann sie haben wollte, um sie für seine sexuellen Wünsche zur Verfügung zu haben. Er habe die 42-Jährige, die den Morgen des 9. November 2024 nicht überleben sollte, „wie eine Sexpuppe“ benutzt, sagte am Montag der Vorsitzende des Bonner Schwurgerichts, Klaus Reinhoff, am Ende eines Prozesses. Der hatte nicht nur den fünf Richtern viel abverlangt.
Der Angeklagte, ein 38-jähriger Lkw-Fahrer aus Euskirchen, wurde wegen versuchten Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit Vergewaltigung einer widerstandsunfähigen Person, unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln sowie Konsums von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.
Der Angeklagte aus Euskirchen hat die Tat nicht gestanden
Der Angeklagte hatte kein Geständnis abgelegt und erklärt, er könne sich an die Tat nicht mehr erinnern. Die Strafkammer glaubte ihm diese Einlassung nicht, denn das Leiden des Opfers war auf einem verstörenden, mehr als zweistündigen Video zu sehen, das der Lkw-Fahrer mit seinem Handy aufgenommen hatte. Diese Filme, so sagte er am ersten Verhandlungstag aus, hätten zu ihrem Sexleben gehört.
Das Paar, sie verheiratet, zwei Kinder, er liiert, ein Kind aus einer früheren Affäre, hatte sich 2013 kennengelernt. Die 42-Jährige war verheiratet mit dem besten Freund des Angeklagten, alle wohnten nebeneinander. Als es in beiden Beziehungen kriselte, hatten sie im Karneval 2023 zum ersten Mal Geschlechtsverkehr. Danach trafen sie sich regelmäßig, besonders, nachdem sich die Frau 2024 von ihrem Mann getrennt hatte.
Der 38-Jährige, seit Jahren mit Unterbrechungen drogen- und alkoholabhängig, versorgte auch seine Freundin mit Rauschgift, nicht zur Betäubung, sondern weil sie danach „ihre Hemmungen fallen ließ“, so das Gericht.
Durch Drogencocktail mit Kokain, Amphetamin und Ecstasy bewusstlos
Am Vorabend ihres Todes, am 8. November, besuchten beide einen gemeinsamen Freund. Man habe dort Schnaps getrunken und Kokain genommen, sagte der Angeklagte aus – eine Behauptung, die der Kammer von Zeugen nicht bestätigt wurde. In der Nacht fuhr die 42-Jährige mit in seine Wohnung. Dort stellte er ihr vor 5.30 Uhr einen Drogenmix aus Kokain, Amphetamin und Ecstasy (MDMA) hin. Ob er ihn ihr gereicht hat oder sie ihn selbst genommen hat, ist nicht klar. Gerichtsmediziner stellten fest, dass die Frau mindestens 48 MDMA-Tabletten geschluckt hatte.
Warum hat der Mann, der in seinem letzten Wort vor Gericht erklärt hatte, die Geschädigte sei seine „beste Freundin“ gewesen, das getan? Reinhoffs Antwort: Der Angeklagte habe eine Frau haben wollen, „die keinen Stress macht, keine Widerworte gibt“ und ihm zur Verfügung stehe „wie ein Sack Erde“.
Handyvideo zeigt, wie Euskirchener die Frau brutal vergewaltigt
Um 5.29 Uhr schaltete der Mann sein Handy auf Aufnahme, stellte das Gerät aber nach sechs Minuten wieder ab, weil ihm die Szene möglicherweise nicht gefallen hatte. Er löschte die Sequenz, die jedoch von der Polizei wiederhergestellt werden konnte. Zu sehen sind laut Gericht vereinzelte Bewegungen des Opfers. Eine Stunde später, um 6.28 Uhr, nahm er das zweite Video auf, die Kamera auf die Frau gerichtet, von der keine Reaktionen mehr zu erkennen gewesen seien, so Reinhoff weiter.
Dann schlief der Angeklagte ein, wurde nach einer Stunde wach. Das dritte Video zeigt um 7.25 Uhr, wie er die Bewusstlose schlägt, sie danach brutal vergewaltigt, dabei ihren Namen ruft und sie nicht reagiert. Als der Vorsitzende Richter diese Szenen schilderte, weinten fünf Verwandte der Toten, die als Nebenkläger an dem Prozess teilnahmen.
Um 8.08 Uhr fragt der Mann in die Kamera, ob er die Rettung rufen solle. Das tut er aber nicht, sondern räumt 20 Minuten das Wohnzimmer auf, zieht sie und sich an. Um 8.27 Uhr schließlich ruft er bei der Rettungsleitstelle an und sagt lapidar: Bei ihm sitze eine Frau, die habe was genommen und sei dann eingeschlafen. Zehn Minuten nach der Alarmierung kommen Notarzt und Sanitäter, aber sie können die 42-Jährige nicht mehr ins Leben holen. Sie war an dem Drogencocktail gestorben. Die Rettungskräfte entdeckten das Handy, das zum entscheidenden Beweismittel wurde.
Der Angeklagte, so urteilte die Kammer schließlich, habe ihren Tod „billigend in Kauf genommen“, um seinen Geschlechtstrieb zu befriedigen. Er sei bei der Tat voll schuldfähig gewesen.