Nach einem Dreivierteljahr zieht die Stadtverwaltung Konsequenzen aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
RatsbeschlussDarum zahlt Burscheids einziges Wettbüro keine Steuern mehr

Burscheids einziges Wettbüro residiert an der Hauptstraße.
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Dürfen Städte und Gemeinden eine eigene Wettbürosteuer erheben? Diese Frage wurde am 20. September vorigen Jahres endgültig beantwortet: nein. Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich aufgrund einer Klage grundsätzlich mit dem Thema befasst. Die Leipziger Richter sind der Auffassung, dass eine kommunale Steuer gegen das Grundgesetz verstößt. In Artikel 105 der Verfassung ist festgelegt, dass eine Einnahme nicht zweifach besteuert werden kann.
Genau das geschieht aber mit einer städtischen Wettbürosteuer, wie sie Burscheid im Frühjahr 2018 eingeführt hat. Die kommunale Steuer unterscheide sich in ihrem Wesen nicht von den Rennwett- und Sportwetten-Steuern, so das Bundesverwaltungsgericht. Und die erhebt der Bund. „Das Urteil hat präjudiziellen Charakter für sämtliche Wettbürosteuersatzungen“, schreibt Jenny Zyball aus der Kämmerei. Sie schlägt deshalb vor, die Wettbürosteuer abzuschaffen, und zwar rückwirkend zum 1. Januar.
Erstattung ist schon beantragt
Groß ins Kontor wird die Abschaffung indes nicht schlagen: In Burscheid gibt es genau ein Wettbüro – in der Hauptstraße. Dessen Betreiber habe mit Blick auf das Grundsatzurteil aus Leipzig auch schon einen Antrag gestellt, die gezahlten Steuern zurückzubekommen. Das werde noch geprüft, so Zyball. Dabei geht es auch um die Frage, ob er alles, was seit 2018 gezahlt wurde, erstattet bekommt.
Im Stadtrat gab es über die Wettbürosteuer nicht viel zu sagen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, die Steuer zu streichen, wurde einstimmig angenommen.

