Abo

JahreswechselStadt Burscheid gibt Hinweise zum Böllern an Silvester

1 min
Raketen stehen am ersten Tag des Verkaufs von Feuerwerk im Einzelhandel in einem Geschäft von Feuerwerksverkauf.

Die Stadt Burscheid warnt vor Feuerwerkskörpern, die in Deutschland nicht zugelassen sind.

Erlaubt ist in Deutschland nur Pyrotechnik der Kategorien 1 und 2.

Die Stadtverwaltung Burscheid mahnt zum Jahreswechsel zur Sorgfalt beim Umgang mit Feuerwerk. „Die Gefahren sind nicht zu unterschätzen“, sagt Andrea Janeck, die Leiterin des Burscheider Ordnungsamts. Sie meint damit sowohl gesundheitliche Schäden als auch solche durch Brände.

Grundsätzlich gilt: Silvesterfeuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Gebäuden, die besonders brandempfindlich sind, zum Beispiel Fachwerkhäuser, gezündet werden. Knaller und Raketen sollten zudem nur mit deutlichem Abstand zu Menschen oder Fahrzeugen gezündet werden. Die Böller sollten auch nicht auf Balkonen, Terrassen oder Schuppen landen, auf denen Gegenstände gelagert sind, die angezündet werden könnten. „Absolut verboten ist eine gezielte Ausrichtung von Feuerwerk auf Menschen, Tiere und Gebäude“, teilt die Stadt mit.

Andrea Janeck weiß: Die Gefahren gehen auch von den Feuerwerkskörpern selbst aus. Besonders von solchen, die in Deutschland nicht zugelassen seien, weil sie den Sicherheitsanforderungen nicht genügten. Die legt das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) fest. Es darf in Deutschland nur Pyrotechnik der Kategorien 1 (zum Beispiel Knallerbsen und Wunderkerzen) und 2 (zum Beispiel Böller und Raketen) verkauft werden. Kategorie 2 sogar nur an Menschen ab 18 Jahren, die die Böller und Raketen dann nur am 31. Dezember und 1. Januar zünden dürfen. (nip)