MissbrauchsprozessAngeklagter soll Collagen erstellt haben – „Kranke“ Sammlung

Lesezeit 3 Minuten
Landgericht Köln_RUST

Das Landgericht Köln.

Burscheid/Köln – Im Fall des Burscheiders Stefan A. (alle Namen geändert), der wegen Besitzes und Erstellung kinderpornografischen Materials sowie sexuellen Missbrauchs an der damals elfjährigen Ayleen angeklagt ist, sind alle Beweise aufgenommen. Schon die Kommissar-Anwärterin, die die sichergestellten Dateien seines Computers und selbstangefertigten Videos des Kindesmissbrauchs gesichtet hatte, beschrieb die Sammlung als „krank“. In Ordnern sortiert und beschriftet hatte Stefan A. das Material aus dem Darknet und Aufnahmen von Mädchen aus seinem Umfeld zu Collagen gebastelt. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit haben nun auch die Richter im Verfahren am Landgericht in Köln das Material gesichtet und ein abschließendes Gutachten eines Psychologen angehört.

Voll zurechnungsfähig

Der Sachverständige begleitete den Prozess von Beginn an und klärte nun die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angeklagten Stefan A. Er stellte die Diagnose einer pädophilen Störung. Da aber keine weitere psychische Beeinträchtigung zu erkennen sei, geht er von einer vollen Zurechnungsfähigkeit von Stefan A. während des Tatzeitraums aus. Warum manche Männer (es gibt deutlich weniger Frauen mit einer pädophilen Störung) diese Präferenz entwickeln, wisse die Forschung noch nicht. Häufig aber, und so ist es auch in diesem Fall, haben die mutmaßlichen Täter in ihrer Kindheit schon sexuellen Missbrauch aus der Opferperspektive erlebt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Schon der Stiefvater von Stefan A. soll ihn in jungen Jahren angefasst haben und gewalttätig gewesen sein. Für eine Prognose hält der Psychologe Stefan A. zugute, dass er durchaus fähig sei, längere Beziehungen zu führen, ein soziales Umfeld zu haben scheint, eine konstante Arbeit und keine Vorstrafen hatte und nach dem hier angeklagten Tatzeitraum im Jahr 2014 scheinbar nicht mehr auffällig war. Auch weiteren Interventionen stimmte Stefan A. während der Verhandlungen zu und seine Opfer wählte er nicht willkürlich, was laut des Sachverständigen ein höheres Risiko bergen würde.

Auch betonte der Psychologe, dass dies trotz einer Rückfallquote von 25 Prozent nichts über den Einzelfall aussagen würde. Und es sei die Art der Beziehung, die unangemessen war, nicht die Gefühle, die Stefan A. erlebt hatte. Denn Stefan A. zeichnete in einem Audio-Tagebuch auf, dass er in Ayleen hilflos verliebt gewesen sei.

Richter Christoph Kaufmann merkte anschließend jedoch an, dass es trotzdem scheint, als liege der Auseinandersetzung des Angeklagten mit Kinderpornografie eine gewisse Zwanghaftigkeit zugrunde. Auch habe die Auswertung des Tagebuchs ergeben, dass Stefan A. einmal mit seinem Auto durch die Stadt gefahren sei und junge Mädchen an Bushaltestellen gesucht habe. Er habe aber niemand angetroffen. „Sein Leben so einzurichten, dass es nicht zu Handlungen kommt“, sieht der Psychologe als kommende Aufgabe für Stefan A. Es sei zudem wichtig, dass die Therapie den möglicherweise anstehenden Strafvollzug überdauere. Am Freitag wird das Urteil über Stefan A. gefällt. Die Beweislage ist erdrückend. 

KStA abonnieren