FeuerwerkStadt Burscheid bittet bei Böllern um Vorsicht
Burscheid – Die Burscheider Verwaltung plädiert für einen verantwortungsvollen Umgang mit Silvesterraketen und Böllern.
Unfälle vermeiden
Nicht nur aufgrund der Feinstaubbelastung wirbt die städtische Ordnungsbehörde für einen maßvollen Einsatz von Silvesterfeuerwerk. Unfälle und Sachbeschädigungen können vermieden werden, wenn man beim Abbrennen des Feuerwerks mit der nötigen Sorgfalt vorgeht.
Gefahren nicht unterschätzen
„Die Gefahren sind nicht zu unterschätzen“, erklärt Ordnungsamtsleiter Marco Fuss und nennt unter anderen gesundheitliche Schäden. „Kranke und ältere Menschen haben unter dem durch Kracher, Böller und Raketen verursachten Lärm zu leiden“, sagt er. Auch Tieren mache der Lärm zu schaffen. „Nicht selten entstehen durch Feuerwerkskörper auch Brände mit hohem Sachschaden.“
Feuerwerkskörper dürfen nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern abgebrannt werden. Auch ist das Zünden von Feuerwerkskörpern grundsätzlich an Bedingungen geknüpft. Darauf macht das städtische Ordnungsamt aufmerksam. So sollten beispielsweise Knaller und Raketen nur in deutlichem Abstand zu Zuschauern oder zu Kraftfahrzeugen gezündet werden. Auch sei darauf zu achten, dass Silvesterraketen nicht auf Balkonen, Terrassen oder Schuppen landen, auf denen unter Umständen brennbare Gegenstände gelagert sind, die sich entzünden können. Absolut verboten ist eine gezielte Ausrichtung von Feuerwerk auf Menschen, Tiere und Gebäude.
Ungenügende Sicherheitsstandards
„Gefahren gehen aber nicht immer vom Verhalten des Verbrauchers aus, sondern häufig von Feuerwerkskörpern, die in Deutschland nicht zugelassen sind, weil sie nicht den Sicherheitsanforderungen genügen“, warnt Ordnungsamtschef Fuss. Diese Anforderungen legt das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) fest. In Deutschland darf nur von der BAM zugelassene Pyrotechnik der Kategorie 1 (Knallerbsen und Wunderkerzen) und 2 (Böller und Raketen) verkauft werden. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr gekauft und abgebrannt werden.
