Kölner LandgerichtOpfer will Täter mit Maske an der Stimme erkannt haben

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Burscheid – Den Schnee hatte M. K. (Namen von der Redaktion geändert) am frühen Sonntagmorgen vor dem Ladenlokal des Wettbüros und der Teestube an der Hauptstraße gerade geschippt.
Gezacktes Rambomesser
Dann ging alles sehr schnell. Ein maskierte Mann kam hinter ihn durch die Tür, forderte die über 2000 Euro Bargeld und Wettscheine aus der Kasse. Nachdruck verschaffte er mit einem gezackten Rambomesser. Als der Mann im Signallicht der Schneeräummaschine zusammenzuckte, erschien dem Opfer die Lage bedrohlich. Offenbar fühlte sich der Täter verfolgt.
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M. K. übergab ihm die Beute, welche er in eine Plastiktüte steckte, um in Richtung Pastor- Löh- Straße zu verschwinden. Der Raubüberfall, der sich am 16. Dezember 2018 ereignete, wird seit gestern vor dem Kölner Landgericht verhandelt. Bei räuberischer Erpressung erwarten den Angeklagten bei einem Schuldspruch und einem vollumfänglichen Geständnis bis zu viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe.
Geburtstag auf Anklagebank
Lang dauerte die Zeugenvernehmung, der Angeklagte A. R. war nach Aussage des Opfers ein alter Bekannter. Ein Stammkunde, der einige Tage vorab den Überfall angekündigt habe. M. K. wollte ihn davon abhalten. Als er vor ihm mit der Strumpfmaske gestanden habe, habe er an einen Scherz gedacht. Doch die strenge Stimme und das Messer waren deutlich. An der Stimme will das Opfer den Täter erkannt haben. Das will wiederum sein Verteidiger, der Leverkusener Rechtsanwalt Robert Stach, so nicht stehen lassen und erwägt eine Gegenüberstellung mit anderen Stimmen mit Einfärbungen aus dem Heimatland des Tatverdächtigen. Der feierte gestern seinen 35 Geburtstag auf der Anklagebank. Er schwieg, lächelte mitunter süffisant in sich hinein, blieb erstaunlich ruhig.
Das Opfer beschuldigt
Sein Onkel wurde im Zeugenstand emotionaler. „Der Typ ist nicht normal“, ließ er sich zu einer abschätzigen Bemerkung über das Opfer hinreißen. Dessen Chef habe ihm wenig später gekündigt. Der Geschäftsführer der Spielhalle war nach Einschätzung des Onkels angeblich nicht einverstanden, A. K. zu beschuldigen. Das schilderte der Geschäftsführer später anders.
Sein Neffe, habe in der Vergangenheit krumme Dinger gemacht, aber habe sich gebessert. Mit der Aussage mache man ihm das Leben kaputt. Der Chef des Opfers wiederum sagte aus, auf der Videoaufnahme, die in der Spielhalle gemacht wurde, habe er A. K. an der Gestik und der Strickjacke erkannt. Aus dessen Umfeld habe erfahren, dass die Polizei nicht richtig gesucht habe. Das Geld habe unter dem Bett gelegen und der Onkel habe versprochen es zu begleichen. Der fuhr mit dem Opfer nach dessen Aussage erneut auf die Wache in Hilgen. Angeblich sollte M. K. gesagt habe, er ziehe die Aussage zurück. Machte er aber nicht. Er sei sich ganz sicher, dass A. K. unter der Maske gewesen sei.
Kündigung nach Angstattaken
In der Zeugenvernehmung traten Unschlüssigkeiten auf: Lässt sich eine Physiognomie durch eine übergezogene schwarze Strumpfmaske erkennen? Das sei wie bei einem Frauenbein befand M. K., konnte damit Zweifel bei den Richtern Manfred Bengel und Andreas Sahner aber nicht aus dem Weg räumen.
Der Chef der Spielhalle bekam sein Geld nicht, 500 Euro zahlte die Versicherung. Seinen Mitarbeiter habe er zwei Wochen nach dem Überfall gekündigt, da er total verängstigt gewesen sei, sich eingeschlossen habe. M. K. fühlte sich verfolgt. Der Bruder des Angeklagten habe bei seiner Frau geklingelt. Über die Angst sei es zur Frühgeburt gekommen. Freitag wird die Verhandlung fortgesetzt.

