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3-G-Regel bei der StadtverwaltungCorona-Kontrollen im Leichlinger Rathaus

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Am Eingang zum Leichlinger Rathaus wird der Impfstatus kontrolliert.

Leichlingen – Aufgrund der verschärften Corona-Schutzverordnungen kontrolliert die Stadtverwaltung nun auch den Zugang zum Bürgerbüro, zu den Ämtern im Rathaus und in der Verwaltungsnebenstelle Am Schulbusch mit höheren Auflagen. Ab sofort gilt für Besucherinnen und Besucher die 3-G-Regel, die beim Einlass überwacht wird. Den Nachweis müssen alle, die Behörden- und Gesprächstermine haben, beim Betreten der Gebäude an der Infotheke oder beim zuständigen Sachbearbeiter vorlegen.

Immunisierte müssen also einen Nachweis über ihre Impfung oder Genesung dabei haben. Wer nicht geimpft ist, benötigt einen höchstens 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest- oder einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test-Nachweis.

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Für den Zugang zur Stadtbücherei gilt die 2-G-Regel - es haben also nur Leserinnen und Leser Zutritt, die einen Nachweis über ihre Immunisierung (Impfung oder Genesung) vorzeigen können.