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Infos zu BriefwahlWahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl 2025 werden in Leichlingen verschickt

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Wahlhelfer in Leichlingen

Das Wahlamt im Leichlinger Rathaus bei der Bundestagswahl im Februar. Im September wird erneut gewählt.

Die Kommunalwahl am 14. September rückt immer näher. Hier finden Sie Infos zur Briefwahl und zum Direktwahlbüro.

Am 14. September wird in Leichlingen gewählt – und das gleich fünfmal. Denn bei der diesjährigen Kommunalwahl werden der/die Bürgermeister/in, der Stadtrat, der Kreistag, der/die Landrät/in sowie der Integrationsrat bestimmt. Das Wahlamt im Leichlinger Rathaus arbeitet auf Hochtouren, um alles rechtzeitig vorzubereiten.

Ab dem 16. August werden die Wahlbenachrichtigungen per Post zugestellt. Wer seine Unterlagen bis zum 23. August nicht erhalten hat, sollte sich telefonisch unter 02175/992-456 oder per E-Mail an wahlamt@leichlingen.de mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, heißt es von der Verwaltung.

Wie beantrage ich Briefwahl?

Briefwahlunterlagen können ab sofort über die städtische Website beantragt werden. Der Versand erfolgt ab dem 18. August. Die Wahlbenachrichtigung enthält einen QR-Code, der mit dem Smartphone oder Tablet eingescannt werden kann und direkt zur entsprechenden Seite der städtischen Website führt.

Die Briefwahlunterlagen können mit der Wahlbenachrichtigung auch postalisch beantragt werden. Eine Beantragung per E-Mail ist ebenfalls möglich – telefonisch jedoch nicht.

Wie wähle ich im Wahllokal?

Wer lieber persönlich in einem der 16 Wahllokale wählen möchte, hat am 14. September von 8 bis 18 Uhr im Wahllokal des jeweiligen Wahlbezirks die Gelegenheit dazu. Welches Wahllokal für den Wähler oder die Wählerin zuständig ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Kann ich wieder vorab, aber persönlich wählen gehen?

Das Direktwahlbüro im Rathaus öffnet ab dem 18. August. Dort kann bereits vor dem offiziellen Wahltermin gewählt werden. Es befindet sich in diesem Jahr im Untergeschoss des Rathauses in der ehemaligen Kneipe. Der Eingang liegt an der westlichen Gebäudeseite bei der Neukirchener Straße. Die Öffnungszeiten entsprechen denen des Bürgerbüros:

Montag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr Dienstag 8 bis 12 Uhr Mittwoch  8 bis 12 Uhr Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 15.30 bis 18.30 Uhr Freitag   8 bis12 Uhr

Informationen zum Wahlrecht und zur Eintragung ins Wählerverzeichnis bei Wohnungswechsel rund um den Wahltermin sind als Merkblatt im Bürgerbüro erhältlich und über die städtische Website www.leichlingen.de/wahlen abrufbar. (aga)