Gehör verschaffenAn wen sich Betroffene von Rassismus in Leichlingen wenden können

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Antidiskriminierungsstelle in Leichlingen: Links: Veronika Heiligmann, rechts: Sabine Kall

Antidiskriminierungsstelle in Leichlingen: Links: Veronika Heiligmann, rechts: Sabine Kall

Die Antidiskriminierungsstelle für Rhein-Berg ist ins neue Quartiersbüro in Leichlingen gezogen.

Wurden Sie schon einmal für eine Wohnungsbesichtigung aufgrund ihres Nachnamens abgelehnt? Wegen ihrer Hautfarbe oder Religion von Kollegen beleidigt oder ausgegrenzt? Von Nachbarn mit falschen Anzeigen wegen Ruhestörung oder Kindesmisshandlung überschüttet? Oder sind Ihnen kleine Dinge, wie der Kauf eines zur Hautfarbe passenden Pflasters oder Make-ups, schwergefallen?

Menschen erfahren tagtäglich Diskriminierung: aufgrund ihrer Hautfarbe, der Religion, sexuellen Orientierung, Geschlecht, Alter, Behinderung oder dem ausländischen Nachnamen. In der Arbeitswelt oder im privaten Leben.

Burscheid: Beratungsstelle zieht um

Die Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit des Diakonischen Werks des Kirchenkreises Leverkusen unterstützt und berät Betroffene. Die Ansprechpartner für den Rheinisch-Bergischen Kreis sind nun in das neue Quartiersbüro in Leichlingen, Kirchstraße 8-10, gezogen.

„In den neuen vier Wänden herrscht eine ruhige Atmosphäre. Die ist besonders wichtig für unsere Beratungsgespräche“, erklärt Veronika Heiligmann, Abteilungsleiterin der Servicestelle. Denn diese seien meist emotional geladen oder teils auch mit Scham der Ratsuchenden behaftet. Das unabhängige und kostenlose Beratungsangebot richte sich an Menschen, mit Diskriminierungserfahrungen und alle, die sich für eine diskriminierungsärmere Gesellschaft einsetzen wollen.

Menschen erleben Rassismus in der Arbeitswelt

„Betroffene kommen aus verschiedenen Gründen zu uns. Viele erfahren Rassismus im Arbeitsleben und kollegialen Verhältnis“, so Heiligmann. In solchen Fällen gebe es die Möglichkeit, über die Ansprüche des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ zu informieren. „Dieses Gesetz soll den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung oder der sexuellen Identität im Bereich des Arbeitslebens und in Teilen des Zivilrechts regeln“, erklärt Heiligmann.

Andere Ratsuchende würden in die Beratungsstelle kommen, weil sie aufgrund ihres ausländischen Nachnamens Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt hätten. „Die Leute erzählen uns, sobald sie sich mit ihrem ausländischen Namen bei einer Wohnungsanzeige melden, heiße es: Die Wohnung sei schon vergeben. Rufen Sie nochmal an und melden sich unter einem typisch deutschen Namen, werden sie auf einmal zur Besichtigung eingeladen“, berichtet Veronika Heiligmann. In solchen Fällen sei das Vorgehen schwierig. „Doch auch wenn man rechtlich nicht weiterkommt, geht es darum, Gehör zu verschaffen und präsent zu sein“, sagt Heiligmann.

Beschwerde geht oft mit Risiko einher

„In den Gesprächen wird erst einmal geklärt, was vorgefallen ist, was die Person erlebt hat und welche Möglichkeiten sich nun ergeben, mit der Situation umzugehen“, sagt Sabine Kall, Beraterin in der Servicestelle. Die meisten Leute würden keine Beschwerde einreichen wollen. „Wir spielen mit den Betroffenen die Wege durch, die sie gehen können. Oftmals ist es schwierig. Man legt sich nun mal nicht mit der breiten Wand an Kollegen an“, sagt Kall. Zudem seien die Leute auf ihre Jobs angewiesen. Eine Beschwerde oder Klage beim Arbeitgeber sei mit einem gewissen Risiko verbunden.

„Es geht bei der Beratung auch viel, um Zuhören und die Chance, das Erlebte loszuwerden“, sagt Kall. Betroffene würden auch erst Jahre nach ihren Diskriminierungserfahrungen in die Beratungsstelle kommen. „Manchmal brauchen die Leute lange, um sich zu überwinden, Hilfe zu holen. Viele erfahren über Jahre lang Rassismus. Schon in der Grundschule fängt es an. Doch die meisten wachsen so auf, werden rassistisch sozialisiert und häufig kommen erst in der Beratung viele weitere Diskriminierungserfahrungen ans Licht“, erklärt Sabine Kall, Beraterin der Servicestelle.

Beratung auch für Institutionen, Vereine und Einrichtungen

„Unsere Fälle werden anonymisiert dokumentiert“, sagt Veronika Heiligmann. Diskriminierende Strukturen sollten sichtbar gemacht und ihnen entgegengewirkt werden. „Wir beraten auch Institutionen, Einrichtungen oder Vereine, die sich mit dem Thema auseinandersetzen“, erklärt Heiligmann. „Unser Ziel ist, die gesellschaftliche Teilhabe von zugewanderten Menschen zu verbessern und ein friedliches wie respektvolles Miteinander zu gestalten.“

Betroffene können sich persönlich oder auch anonym an die Beratungsstelle wenden. Die Beratung ist kostenfrei und unabhängig von Konfession und Nationalität. Die Einhaltung der Schweigepflicht ist selbstverständlich.

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