Kinder missbrauchtLeichlinger muss in eine sozialtherapeutische Anstalt

Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).
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Leichlingen – Zu vier Jahren in einer sozialtherapeutischen Anstalt ist Peter L. (Name geändert) im Landgericht Köln verurteilt worden. Der zuletzt in Leichlingen wohnhafte Mann hatte ein Kind 2019 bis 2020 schwer sexuell missbraucht. Die 2. Große Strafkammer zog die Einzelstrafen der jeweils angeklagten Fälle zu der mit vier Jahren eher im niedrigeren möglichen Bereich ausfallenden Strafe zusammen, um dem desozialisierenden Einfluss des normalen Strafvollzugs durch die aus ihrer Sicht wirksamere Therapie entgegenzuwirken.
Doch Peter L. missbrauchte nicht zum ersten Mal einen Jungen. Bereits 2011 hatte er sich einer kasachischen Familie angenähert, vorgegeben sich um die Kinder zu kümmern und insbesondere einen der Jungen wiederholt angefasst. 2012 wurde Peter L. in Bonn zu sechs Jahren verurteilt, auch weil er Kinderpornografie heruntergeladen hatte. Ein halbes Jahr vor Ende der Strafe kam der 1962 geborene Täter in den offenen Vollzug. Schon da fing er wieder an, einen FKK-Strand aufzusuchen. Als leidenschaftlichen Nudisten beschrieb der Kölner Richter ihn noch heute.
Neues Leben nur vorgetäuscht
Seiner Bewährungshelferin und Therapiegruppe gegenüber täuschte Peter L. ein umgekrempeltes Leben vor. Er zog nach Leichlingen, erzählte von Urlauben und einer Frau, mit der er zusammenlebe. Aber das war nur Fassade. Eine Frau gab es nicht und in den Urlaub auf einen nudistischen Campingplatz in den Niederlanden fuhr er mit einem vermeintlichen Freund, den er vom FKK-Strand kannte – und dessen Sohn. Der damals Neunjährige war häufig bei Treffen zwischen seinem wohl nichts ahnenden Vater und Peter L. dabei. Auch in den Wohnungen hielten sich beide Männer und das Kind komplett nackt auf. Der nun erneut Verurteilte sehe darin kein Problem. Aber wenn der Vater nicht da war, missbrauchte er den Jungen sexuell.
Dann, am 24. August 2020, ging eine anonyme Anzeige bei der Polizei ein. Ein ehemaliger Kollege von Peter L. aus der Sozialtherapie zweifelte die von Peter L. aufgebaute Fassade an und schrieb von einem Düsseldorfer Vater und Sohn, der im Kontakt mit dem Leichlinger stehen soll. Die Bewährungsauflage, dass keine Kinder jünger als 16 Jahre bei Peter L. übernachten dürfen, sei verletzt worden. Da die Polizei im Melderegister keine Düsseldorfer mit den zwei genannten Vornamen fand, hätten sich die Ermittlungen zunächst auf den anonymen Anzeigenerstatter konzentriert. Als „Ein Besorgter“ hatte er unterschrieben. Wie der Richter nun anklagend betonte, kam die Ermittlungsbehörde erst acht Monate später auf die Idee, den Namen des Sohnes mit einem „c“ statt dem in der Anzeige verwendeten „k“ zu schreiben und fand prompt die Geschädigten. Seitdem verbüßt Peter L. den Rest seiner Strafe von 2013 und saß anschließend in U-Haft.
Junge muss aussagen
Peter L. hatte in Köln zu Beginn des Verfahrens noch seine Unschuld beteuert, lenkte aber schon am zweiten Verhandlungstag ein und gestand. Der Junge, der eh schon kaum spreche, musste dennoch im Gerichtssaal aussagen, weil die Kammer den Verdacht hatte, dass noch mehrere Übergriffe passiert sein könnten, die noch nicht in die Anklage aufgenommen wurden. In zwei Fällen wurde Peter L. tatsächlich freigesprochen, weil ihm objektiv nichts nachgewiesen werden konnte. Somit trägt der Verurteilte nicht die gesamten Kosten des Verfahrens, die der Nebenklage muss er komplett übernehmen.
Weitere vier Fälle hingegen wurden eindeutig als sexueller Missbrauch festgestellt, durch die Wiederholungstat sogar als schwerer. Auch ein Schweigegebot hatte er dem Jungen auferlegt und vor ihm sexuelle Handlungen an sich selbst verübt. Im Saal wirkte Peter L. in dunkelblauer Fleecejacke, farblosem Karo-Hemd und kleiner schwarzer Brille unauffällig.Nicht nur seine Opfer, die Peter L. gezielt wegen ihrer prekären sozialen Lage ausgewählt hatte, kämpfen mit einer schwierigen Biographie. Der Mann kam früh ins Kinderheim, wurde in der Schule gehänselt und im berüchtigten Abtshof in Hennef selbst als Jugendlicher Opfer sexuellen Missbrauchs durch Erzieher. Eine letzte Warnung sprach der Richter Peter L. aus: Würde er nach Absitzen dieser Strafe noch einmal seine Auflagen verletzten, lande er für den Rest seines Lebens in Sicherungsverwahrung.
