Die SPD Leichlingen will, wie in Leverkusen, städtische Erzieher in eine höhere Entgeltgruppe stufen. Die Stadt ist da skeptisch.
SPD-AntragStadt Leichlingen hält Höhergruppierung der Erzieher für nicht umsetzbar

Eine Erzieherin liest mit Zwillingen ein Buch. (Symbolbild)
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Die Stadtverwaltung Leichlingen hält es für „unter Betrachtung der aktuellen Gesamtsituation nicht umsetzbar“, Erzieherinnen und Erzieher in Leichlingen in eine höhere Entgeltgruppe zu stufen. Die SPD hatte, nachdem die Stadt Leverkusen so vorgegangen war, im März einen entsprechenden Antrag verfasst. Darin heißt es: „Die SPD-Fraktion beantragt die Höhergruppierung der städtischen Erzieherinnen und Erzieher von der Entgeltgruppe 8a in die höhere Entgeltgruppe 8b“.
Außerdem solle geprüft werden, ob auch die Erziehungskräfte der freien Kita-Träger mehr Geld bekommen könnten. In Leverkusen hatte es Ärger gegeben, weil beim ersten Vorstoß der Stadt diese Erzieherinnen und Erzieher nicht bedacht wurden. Mit dem Vorschlag wolle die SPD einerseits den gestiegenen pädagogischen Herausforderungen Rechnung tragen und verhindern, dass Fachkräfte nach Leverkusen abgeworben werden.
Der Antrag steht auf der Tagesordnung des Hauptausschusses am Mittwoch, 12. Juni. Die Verwaltung teilt nach Prüfung des Antrags ihre Skepsis gegenüber dem Vorhaben mit. So habe es bereits im vergangenen Jahr entsprechende Anträge von Erzieherinnen aus städtischen Kitas gegeben.
Leichlingen: Stadt hält Höhergruppierung für rechtswidrig
Die hatten unter anderem damit argumentiert, dass der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund oberhalb von 15 Prozent liege und somit das Eingruppierungsmerkmal „der sog. besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten aufgrund von Tätigkeiten in Gruppen mit einem Anteil von mindestens 15 Prozent von Kindern und Jugendlichen mit einem erhöhten Förderbedarf“ für die Entgeltgruppe 8b erfüllt sei.
Nur die Sprachkenntnisse zu betrachten, reicht dem Kommunalen Arbeitgeberverband NRW (KAV NRW) laut Stadt aber nicht aus. Nur der LVR beurteile den „erhöhten Förderbedarf“. Und dafür gebe es ohnehin keine definierten Parameter in NRW. Deshalb, folgert die Stadt, müsse jedes Kind einzeln betrachtet werden, was eine grundsätzliche Höhergruppierung rechtswidrig mache: „Aktuell liegt diese Eingruppierungsvoraussetzung für die Entgeltgruppe S8b für die Mitarbeitenden in den städtischen Einrichtungen nicht vor.“
Die Stadt würde eine Höhergruppierung im Jahr 80.000 Euro kosten. Auch die Erzieherinnen und Erzieher der freien Träger höherzustufen, sei nur mit einem Zuschuss der Stadt möglich, glaubt die Verwaltung. Das würde nach Kalkulation der Stadt noch einmal 380.000 Euro kosten.
Summen, die für die Stadt angesichts des knappen Haushalts derzeit nicht möglich seien: „Auch mit Blick auf die aktuelle Haushaltssituation hält die Verwaltung eine Höhergruppierung und Ausgleichszahlungen an die freien Träger zum jetzigen Zeitpunkt für nicht umsetzbar.“

