Beschluss in LeichlingenSo sollen öffentliche Bäume geschützt werden – private nicht

Lesezeit 3 Minuten
Baum Stadtpark Leichlingen_1

Bäume im alten Stadtpark in Leichlingen

Leichlingen – Wie oft in den Leichlinger Ratsgremien in den vergangenen Jahren schon über eine Baumschutzsatzung abgestimmt worden ist, die von wechselnden Fraktionen und Umweltverbänden immer wieder beantragt worden ist, hat niemand gezählt. Stets wurde die Forderung von einer Mehrheit der Politiker abgelehnt – mit der Begründung, dass die Bürgerschaft auch ohne Verbote sorgsam mit dem Stadtgrün umgehe, und mit der Angst, dass die bloße Ankündigung Privateigentümer zu panischen Fällungen treiben könnte.

Bäume dürfen nur aus triftigem Grund gefällt werden

Jetzt steht sie doch bevor: Der Ausschuss für Klimaneutralität, Umwelt und Zukunftsfragen hat beschlossen, dass eine Baumschutzsatzung erlassen wird. Allerdings nur eine abgespeckte Version, die keinem Privateigentümer weh tut – sie soll nur für größere städtische und andere Bäume im öffentlichen Raum gelten, die fortan nur auf Antrag und aus triftigem Grund gefällt werden dürften, etwa weil sie morsch sind und eine Gefahr darstellen.

Der Antrag, der vom Rat noch bestätigt werden muss, kam vom Jamaika-Bündnis aus CDU, Grünen und FDP. Er ist ein Ergebnis der Koalitionsverhandlungen. In ihrem Bündnispapier hatten die drei Parteien nach der Kommunalwahl vereinbart, dass zumindest für den öffentlichen Raum eine Schutzsatzung für „alle Bäume ab einem Alter von fünf Jahren, die sich in öffentlicher Hand befinden oder auf Grundstücken von Gesellschaften und Körperschaften, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist“, erlassen werden soll. So ist es nun auch beschlossen worden.

Gegen den Willen der Stadtverwaltung

Die Entscheidung fiel in der Sitzung in der Schulaula in Witzhelden nach langer Diskussion, in der die dicken Bretter des Streitthemas erneut gebohrt wurden, gegen den Willen der Stadtverwaltung mit sechs gegen fünf Stimmen. Die Sozialdemokraten lehnten den Antrag der Gegenseite ab, weil er mit seiner Beschränkung auf kommunale Flächen halbherzig sei.

Für die Verwaltung warf Tycho Kopperschmidt, Leiter der Technischen Betriebe, die große Furcht vor einem immensen Arbeitsaufwand in die Debatte: Eine Satzung löse „bei jedem einzelnen Fällantrag einen Verwaltungsprozess“ aus, warnte er. Stattdessen, so die unter den Fachämtern im Rathaus abgestimmte Verwaltungsmeinung, solle ein Kataster mit einer jährlichen Bilanzierung des Baumbestandes erstellt werden. Auf diese Weise könnten Verluste erkannt und ersetzt werden und das Ziel des dauerhaften Erhaltes des Stadtgrüns effektiver erreicht werden.

Warum kein Schutz für alle Bäume

Den Ausschuss überzeugte diese Strategie nicht. Man könne das eine tun, ein Baumkataster erarbeiten, aber das andere, eine Satzung, nicht lassen. Der Antrag bedeute kein Misstrauen gegenüber der Verwaltung, die bemüht sei, Bäume im Sinne des Klimaschutzes zu erhalten. Aber eine Satzung sende auch das politische Signal aus, dass der Blütenstadt ihre Bäume wertvoll sind, formulierte es Günter Weber (Grüne), beratendes Ausschussmitglied für den BUND.

Und warum Schutz nur für städtische und nicht für alle Bäume? Private habe man absichtlich außen vor gelassen, um voreilige Fällungen aus Furcht vor Verboten zu vermeiden, argumentierte Ratsfrau Manuela Hübl (Grüne): „Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern ihre Entscheidungsfreiheit lassen.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Da war sie wieder, die Angst vor dem panischen Griff zur Motorsäge, die Yvonne Göckemeyer (SPD) als „Gespenst“ bezeichnete. In Leverkusen, das seine Baumschutzsatzung wieder abgeschafft habe, sei der Effekt zwar zu beobachten gewesen. Aber das sei die große Ausnahme. In vielen Städten seien Baumschutzsatzungen ein „super Instrument“, weil Planer und Bauherren sicher wüssten, wie mit Bäumen umzugehen sei.

KStA abonnieren