Bewährung nach RaubStatt Potenzpillen mischte Milena S. ein K.o.-Mittel ins Bier

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Milena S. wurde am Montag am Kölner Landgericht zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.

Köln/ Leichlingen – Milena S. reagierte sichtlich erleichtert, nachdem der Richter am Landgericht Köln das Urteil verlesen hatte: Die Angeklagte wurde am Montag zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Nach drei Monaten Untersuchungshaft ist Milena S. nun wieder frei.

Angeklagt war die 23-jährige Bulgarin wegen gefährlicher Körperverletzung und Raub. Im Januar 2021 sollte sie Christian A., bei dem sie als Putzfrau arbeitete, ein Beruhigungsmittel in sein Bier gemischt und den Leichlinger damit betäubt und anschließend ausgeraubt haben. Doch das Gericht glaubte der Version der Angeklagten. Milena S. gab an, getäuscht worden zu sein. Sie hätte nicht gewusst, dass es sich um ein Beruhigungsmittel gehandelt habe. Vielmehr erhielt sie die zermahlenen Pillen von Ali K., der ihr den Job als Putzfrau bei Christian A. zuvor vermittelt hatte.

Auch Milena S. nach Betäubungsmittel zu sich

K. hätte ihr gesagt, dass es sich um ein Potenzmittel handelte, mit dessen Hilfe sie mit Christian A. Sex haben könnte. Auch sie habe das Mittel eingenommen und sei so wie Christian A. in der Tatnacht betäubt gewesen. Dies bestätigte die rechtsmedizinische Analyse. Auch am Glas von Milena S. wurden Spuren des Medikaments gefunden, das ähnlich wie K.o.-Tropfen wirkt.

Verteidiger Christian Lange fasste zusammen: „Milena S. hat sich vor den Karren derjenigen spannen lassen, die Christian A. ausgeraubt haben.“ Sie habe unter wirtschaftlichem und familiärem Druck falsche Entscheidungen getroffen. Mit 19 Jahren ließ die mittlerweile 23-Jährige ihren Mann und ihre zwei Kinder in ihrer bulgarischen Heimat zurück und landete auf der Suche nach Arbeit in Köln. Dort hielt sie sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser, bis sie den Leverkusener Kfz-Mechaniker Ali K. kennenlernte, der ihr den Job bei Christian A. vermittelte.

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Auch die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Einschätzung an, sagte aber auch: „Es bleibt eine gefährliche Körperverletzung, wenn auch ohne Vorsatz.“ Milena S. sei zu gutgläubig gewesen, wollte aber nur mit dem Opfer anbandeln.

In den Fokus der Ermittlungen rückt nun Ali K. Ob und wann dieser sich vor Gericht verantworten muss, ist aber noch unklar.

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