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Verkaufsoffene Sonntage im AdventLeichlinger Händler hoffen auf grünes Licht

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Wiv-Vorstand Lothar Feuser (l.) mit der Guthabenkarte des Wiv.

Leichlingen – Wird es in der Vorweihnachtszeit doch verkaufsoffene Sonntage in Leichlingen geben, an denen die Einzelhändler den Geschenke-Absatz ankurbeln können? Nachdem auch das Bratapfelfest abgesagt worden ist, schauen die Ladenbesitzer in der Blütenstadt aktuell ja in die Röhre, weil es nach jetzigem Stand keine Chance gibt, die umsatzstärkste Zeit des Jahres mit einem Sonntags-Shopping zu begleiten. Denn nach der Gesetzeslage ist dafür ein publikumsstarkes Fest notwendig.

Können die Ladenbesitzer jetzt Hoffnung schöpfen, dass doch noch etwas geht? Wie berichtet hat NRW-Ministerpräsident Armin Laschet vor, den Geschäften an den Advents-Sonntagen den Verkauf von 13 bis 18 Uhr zu erlauben. Die Ausnahme vom Ladenschlussgesetz soll mit der Corona-Pandemie begründet werden, weil es das Gedrängel in den Einkaufszonen an den Adventssamstagen entzerren kann. Der Leichlinger Wirtschaftsförderungsverein (Wiv) würde es begrüßen, wenn das klappt und sofort mitmachen. „Wir würden uns freuen“, sagte Vorstandsmitglied Lothar Feuser auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Man stehe Gewehr bei Fuß, könne einen verkaufsoffenen Sonntag kurzfristig organisieren, und er sei sich sicher, dass rund 40 Geschäfte sofort mitmachen würden.

Hohes Klagerisiko bleibt

Aber Feuser ist skeptisch, ob die Landesregierung es schafft, das Vorhaben auf eine juristisch sichere Grundlage zu stellen. Bekanntlich pocht die Gewerkschaft Verdi auf die Sonntagsruhe und klagt alle verkaufsoffenen Sonntage, die keine Anbindung an ein Fest haben, erfolgreich nieder. Daher steht auch der vom Wiv für den 11. Oktober parallel zum Trödelmarkt angekündigte Sonntag auf wackeligen Füßen – mit einer Klage muss gerechnet werden.

„Ich unterstütze den Vorstoß, unser Einzelhandel wird das gerne als zusätzliche Umsatzmöglichkeit nutzen“, sagt Feuser, „aber ich sehe ein großes Problem, das gerichtsfest zu machen.“ Das Bundesverwaltungsgericht habe die Kriterien für eine Sonntagsöffnung ganz klar definiert: „Und dort bekommt Verdi immer Recht.“ Die Chance, dass kurzfristig eine unanfechtbare Sonderverordnung erlassen werden kann, beurteilt der Wiv-Vorstand als gering. Ohne diese Sicherheit werde man nicht viel Geld und Arbeit in einen Sonntag investieren, der im letzten Moment dann doch wieder abgeblasen werden muss.