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Erneute Kontrollen an KarfreitagIllegale Autorennen - Drei Fahrer vor Gericht

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Symbolbild

Leverkusen – Nach einem mutmaßlichen illegalen Autorennen in Leverkusen hat gegen die drei Angeklagten jetzt der Prozess vor dem Amtsgericht Leverkusen begonnen. Den Männern aus Leverkusen und Burscheid wird zur Last gelegt, sich im vergangenen Juli ein Rennen geliefert zu haben.Die Fahrer waren dem Polizeibericht und der Anklage zufolge auf der Küppersteger Straße, Bismarckstraße und Gustav-Heinemann-Straße unterwegs gewesen.

Die Polizeibeamten stoppten den Smart-Fahrer und den Nissan-Fahrer schließlich am Karl-Carstens-Ring und beschlagnahmten deren Führerscheine und Mobiltelefone. Ein Video der Polizeibeamten soll die beiden Männer auf dem letzten Stück der mutmaßlichen Rennstrecke mit einer Geschwindigkeit von mehr als 100 Kilometern pro Stunde zeigen.

Positiver Alkoholtest

Ein Atemalkoholtest bei dem Smart-Fahrer stellte sich zudem laut Polizei als positiv heraus. Den jüngeren Fiat-Fahrer suchten die Beamten zudem zu Hause auf und entzogen ihm ebenfalls den Führerschein – mit enormen Konsequenzen für ihn, wie er vor Gericht aussagte. Denn ohne Führerschein könne er bei seiner Arbeit nicht mehr im Außendienst tätig sein und habe so seit mehreren Monaten hohe Einkommensverluste.

Der Leverkusener äußerte sich als einziger der Angeklagten freiwillig vor Gericht und schilderte seine Sicht der Dinge. Er habe die anderen beiden Männer noch nie zuvor gesehen. An dem Abend des 30. Juli 2019 habe er lediglich von dem Training nach Hause fahren wollen, dabei sei ihm nur der Smart mit erhöhter Geschwindigkeit aufgefallen. Zwar sei er mit um die 80 statt der erlaubten 70 Kilometer pro Stunde etwas schneller als erlaubt auf der Gustav-Heinemann-Straße unterwegs gewesen. Allerdings habe er niemals die Absicht gehabt, sich in einem Autorennen mit den anderen zu messen.Der Anwalt des angeklagten Nissan-Fahrers, Andreas Kerkhof, kritisierte den Polizeibericht massiv. Er bezeichnete ihn als „substanzlosen Nonsens“ und zitierte beispielsweise Passagen in denen sein Mandant „augenscheinlich zu dicht aufgefahren“ oder über die Mittellinie gefahren sei. All das sei kein Straftatbestand. Zudem fragte er, warum die Polizeibeamten nicht schon früher mit ihrer Videoaufnahme begonnen hatten.

Die Sequenz der Polizisten ist eine Minute und 39 Sekunden lang. Nach dem Vorfall habe Kerkhof seinen Mandanten, mit dem eigenen Wagen und einem anderen Fahrer, noch einmal auf dieselbe Strecke aus der Sequenz geschickt. Mit 80 Kilometern in der Stunde sollte das Duo die Strecke entlangfahren und dabei das Tacho filmen. Das Ergebnis: Die Rotphasen und die Dauer der Sequenz gleichen der der Aufnahme der Beamten nahezu.

Für Kerkhof ist klar, dass die Behauptung, die Angeklagten seien mit mehr als 100 Kilometern pro Stunde durch die Stadt gerast, unwahr sei. Prüfen muss das allerdings immer noch das Gericht, weshalb genau das einen Sachverständigen für den nächsten Verhandlungstermin am 30. April hinzuziehen will.

Kontrollen an Karfreitag

Am Karfreitag hat die Polizei auch in Leverkusen "umfangreiche Maßnahmen" zur Bekämpfung von illegalen Kraftfahrzeugrennen getroffen. Wie die Polizei mitteilt, waren zwischen 8 und 22 Uhr im Leverkusener Stadtgebiet und auf den Autobahnen Spezialisten der Direktion Verkehr mit ProViDa-Fahrzeugen und Geschwindigkeitsmesstechnik im Einsatz. Divere Streifenteams des Einsatztrupp Verkehr/Rennen und Teams des Verkehrsdienstes hatten insbesondere die Raserszene im Fokus. Auf den Autobahnen im Zuständigkeitsbereich stellten die Beamten insgesamt 15 Geschwindigkeitsverstöße fest. In zehn Fällen droht den betroffenen Fahrern ein Fahrverbot. Ein Auto war vorwerfbar 80 km/h zu schnell. Zudem dokumentieren die Einsatzkräfte einen Verstoß gegen das Überholverbot, fertigten die entsprechende Anzeige und erhoben eine Sicherheitsleistung.