Gerichtsurteil zur KommunalwahlAuch Leverkusens Wahlbezirke müssen angepasst werden

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Wahlbezirk dpa

Die Wahlbezirke müssen angepasst werden – auch in Leverkusen. (Symbolbild)

Leverkusen – Auch in Leverkusen ist eine Anpassung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl im September erforderlich. Das bestätigt die Stadt am Donnerstag auf Anfrage. Auslöser ist ein Urteil des Verfassungsgerichts NRW vom 20. Dezember, demzufolge die Oberbürgermeister-Stichwahl nicht abgeschafft werden durfte. Kernpunkt ist die Einwohnerzahl: Alle Bezirke sollen nämlich hinsichtlich der Einwohner vergleichsweise gleich groß sein. Vergleichsweise heißt: Bislang galt eine Abweichung von 25 Prozent von der durchschnittlichen Einwohnerzahl als zulässig.

Nach dem Urteil des Gerichts ist nur noch eine Toleranz von 15 Prozent zulässig. Für Leverkusen mit seinen 26 Wahlbezirken bedeutet das, dass in einigen die neuen Grenzwerte über- beziehungsweise unterschritten werden und Nachbesserungen erforderlich sind. Die Verwaltung müsse die Bezirke nun bis Ende Februar neu zuschneiden, hieß es am Donnerstag. Über die Neueinteilung entscheidet dann der Kommunalwahlausschuss. (aga)

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