Kritik an Kita-BeiträgenSo viel zahlen Leverkusener im Vergleich zu den Nachbarn

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Vergeben werden Plätze in Kita-Planer - doch die Höhe der Beiträge stehen in der Kritik.

Vergeben werden Plätze in Kita-Planer - doch die Höhe der Beiträge stehen in der Kritik.

Leverkusen – Die Inflation macht es notwendig, dass in vielen Haushalten derzeit jede Ausgabe auf den Prüfstand gestellt wird. Die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kita, Tagespflege und Offener Ganztagesschule wurden seit 2015 nicht mehr verändert. Nun gibt es Kritik daran. Wir haben uns das Leverkusener System und die Kritik daran einmal genau angeschaut.

Wie werden die Beiträge festgelegt?

Die Beiträge bemessen sich grundsätzlich nach dem Brutto-Haushaltseinkommen, dem Betreuungsumfang sowie dem Alter des Kindes. Die „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen“ beinhaltet eine Tabelle, an der sich beides ablesen lässt. Grundsätzlich gilt: Jüngere Kinder sind teurer als ältere, wer mehr verdient, zahlt auch mehr.

Was heißt das konkret?

Bis zu einem Jahreseinkommen von 19.500 Euro zahlen Eltern keine Beträge für die Kinderbetreuung. Danach folgen weitere 12 Stufen, die höchste Stufe liegt bei einem Bruttoeinkommen von über 78.000 Euro. Wer in diesem Bereich verdient, zahlt den Höchstsatz, das ist für ein Kind unter zwei Jahren bei einem Vollzeitplatz von 45 Stunden 627 Euro im Monat.

Hinzu kommt Essensgeld, das bei städtischen Kitas bei 56 Euro im Monat liegt, in Tagespflege und Ganztag aber variieren kann. In der gleichen Gehaltsstufe kostet ein Ü3-Kind noch 326 Euro. In Gehaltsklasse 6 (Einkommen bis 47.000 Euro) wären es im Vergleich dazu 108 Euro.

Gibt es Sonderregelungen?

Ja, und zwar gleich mehrere: Seit vergangenem Jahr gilt ein neues Gesetz der Landesregierung, das die letzten beiden Kitajahre für die Eltern kostenfrei gestellt hat. Dazu kommt eine Regelung der Stadt Leverkusen, die den Beitrag für Geschwisterkinder erlässt. Das heißt: Eine Familie bezahlt immer nur den Beitrag für ein Kind – und zwar für das, das am teuersten ist (also meistens das Jüngste). Für alle weiteren Kinder, egal ob sie in Kinderbetreuung oder Offenen Ganztag sind, entfällt der Beitrag, es muss lediglich das Essensgeld bezahlt werden.

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Die Kombination beider Sonderregelungen ist in Leverkusen ein Segen für kinderreiche Familien: Denn sobald ein Kind in einem der beitragsfreien Jahre ist, zahlt die ganze Familie keine Elternbeiträge mehr. Das heißt, dass eine Familie mit drei Kindern, die jeweils im Abstand von zwei Jahren geboren sind, nur solange Kita-Beiträge zahlt, bis das erste Kind die beitragsfreie Zeit erreicht hat. Oder alle in der Schule sind.

Wie sieht es in Nachbargemeinden aus?

Ganz unterschiedlich. In Monheim und Düsseldorf ist die Kinderbetreuung grundsätzlich kostenfrei. In Köln ist der Höchstsatz der Beiträge fast der Gleiche, auch hier wird in der höchsten Gehaltsstufe für ein Kleinkind 638 Euro fällig. Allerdings liegt die höchste Gehaltsstufe hier bei einem Brutto-Jahreseinkommen von mehr als 100 000 Euro. Bei einem Einkommen von 78.000 Euro werden hier 409 Euro fällig – und damit mehr als 200 Euro im Monat weniger, als in Leverkusen.

In Bergisch Gladbach sind es gar nur 220 Euro. Dafür geht die Gehaltstabelle dort auch bis zu einem Höchstsatz von bis zu 130 000 Euro, in dieser Stufe würden für das gleiche Kind 400 Euro fällig. Und hier ist die Geschwisterregelung einen andere: In Bergisch Gladbach muss für jedes Kind bezahlt werden, das nicht in einem beitragsfreien Jahr ist, bei mehreren Kindern allerdings auch nur hälftig. In Köln sind Geschwister zwar auch frei, ist aber eines der Kinder im beitragsfreien Jahr, muss die Differenz zwischen dessen Beitrag und einem in einer teureren Stufe befindlichen Geschwisterkind gezahlt werden.

Welche Kritik gibt es an dem Leverkusener Modell?

Ein Bürgerantrag befasst sich mit der Verteilung der Gebühren für die Offene Ganztagesschule. Er merkt an, dass die Steigerung bis zur Gehaltsstufe 9 jeweils 15 Euro beträgt, zwischen 9 und 10 und 11 und 12 aber jeweils 25 Euro. Zumal seien die oberen Gehaltsstufen stark komprimiert. Das bedeute eine „extrem exponentielle Beitragssteigerung in den höheren Einkommensstufen“. Im Vergleich etwa zu Köln seien die Beiträge in Leverkusen viel ungünstiger verteilt.

Der zweite Bürgerantrag kritisiert, dass in Leverkusen das reine Bruttoeinkommen ausschlaggebend ist. Die Tochter des Antragsstellers ging bislang in Bergisch Gladbach zur Kita, wo das zu versteuernde Einkommen, also der Brutto-Verdienst abzüglich der Werbungskosten, zur Grundlage genommen wird. Nun soll sein Sohn in Leverkusen einen Platz bekommen. „Die Differenz zwischen meinem Brutto-Verdienst und meinem Netto sind circa 18 000 Euro. Dadurch falle ich jedoch in Gruppe 11 und muss (fast) das Doppelte bezahlen monatlich.“ Er sehe das zu versteuernde Einkommen als einzig korrekte Berechnungsgrundlage an.

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