Köln und LeverkusenZahl der Anträge für Waffenschein auf Rekordkurs

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Ein Kleiner Waffenschein liegt zwischen einer Schreckschuss-Pistole, einem Magazin und einer Knallpatrone.

Die Nachfrage nach einem kleinem Waffenschein hält an. (Symbolbild)

Die Zahl der Anträge für einen Kleinen Waffenschein in Leverkusen und Köln im laufenden Jahr wächst. Bis Ende des Jahres könnte ein neuer Höchstwert erreicht werden.

Erfasst werden die Zahlen im Nationalen Waffenregister (NWR) des Bundesverwaltungsamtes. Die Statistik zeigt, dass zwischen Januar und Anfang November dieses Jahres bereits mehr Anträge (900) gestellt wurden als im gesamten Jahr 2021 (711). Eine Aufteilung der Zahlen für die Städte Leverkusen und Köln sei laut der Polizei Köln nicht möglich.

Anträge kleiner Waffenschein: Bisheriger Höchstwert 2018

In den letzten vier Jahren gab es 2018 den bisher höchsten Wert mit 1045 Menschen, die einen Kleinen Waffenschein in beiden Städten beantragt haben. Laut der Polizei ist allerdings damit zu rechnen, dass die Zahl der Anträge in den beiden letzten Monaten dieses Jahres den bisherigen Höchstwert von 2018 überschreiten könnte.

Von 900 Anträgen wurden bisher 649 bewilligt. Die Zahl der Bewilligungen umfasst allerdings auch Anträge aus dem Vorjahr. Über diverse Vorgänge aus dem Jahr 2022 wurde noch nicht entschieden, da die Überprüfung aktuell noch laufe, so die Polizei Köln.

Waffengesetz regelt Ablehnungsgründe

Zugleich ist auch die Zahl abgelehnter Anträge gestiegen. Wurden im vergangenen Jahr 149 Anträge abgelehnt, haben die Behörden im Jahr 2022 bereits 251 Anträge ablehnen müssen. Ablehnungsgründe ergeben sich aus fehlender Zuverlässigkeit gemäß Artikel 5 des Waffengesetzes oder Zweifel an der persönlichen Eignung nach Artikel 6. Die Gründe für eine Ablehnung werden allerdings nicht statistisch registriert.

Wer in Nordrhein-Westfalen eine Schreckschuss-, Gas- oder Signalwaffe mit sich führen will, muss einen Kleinen Waffenschein beantragen. Unter „Führen“ wird in diesem Fall nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes das Führen einer Waffe „außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume und des befriedeten Besitztums“ verstanden. Dabei ist es unerheblich, ob Munition mitgeführt wird.

Entgegen anders lautender Meinungen ist das Mitführen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen bei öffentlichen Veranstaltungen, also zum Beispiel im Theater, Stadion, oder im Kino verboten. Zuwiderhandeln kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro bestraft werden.

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