Die Stadt Leverkusen spricht von einem „Ungleichgewicht“, gegen das sie vorgehen will.
StraßenbauWieso Anwohner von zwei Leverkusener Straßen wohl Beiträge zahlen müssen

Anwohnerinnen und Anwohner von Burgplatz und Ruhlachstraße müssen sich Stand jetzt an den Kosten für ihre Kanalerneuerung beteiligen.
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Die Straßenbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen sind inzwischen abgeschafft, per Gesetz müssen sich Grundstückseigentümer seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr finanziell daran beteiligen, wenn in ihrer die Straßen neu gemacht oder die Beleuchtung verbessert wird. Das Gesetz gilt für alle Bauarbeiten, die nach diesem Datum beschlossen wurden. Aber schon seit 2020 werden Anwohnerinnen und Anwohner durch gewisse Förderprogramme des Landes von Beiträgen entlastet.
Wie die Stadtverwaltung jetzt mitteilt, gibt es in Leverkusen allerdings zwei Projekte, für die eine Förderung abgelehnt worden sei: die „Kanalerneuerung der Ruhlachstraße/Burgplatz“ (Eigenanteil 53.308,20 Euro) und die Erneuerung der Beleuchtung in der Straße Lippe (Eigenanteil 38.678,81 Euro). Das Land hat die Förderanträge laut Stadt abgelehnt, weil der Beschluss für die Kanalerneuerung vor dem Beschluss eines Straßen- und Wegekonzepts erfolgt sei, und die Beleuchtungserneuerung sei im Konzept gar nicht enthalten. Diese Konzepte sind Voraussetzung dafür, dass das Land die Beiträge der Anwohnerinnen und Anwohner übernimmt.
Leverkusen: Verwaltung will Städtetag einschalten
Stand jetzt müssten die Anwohnerinnen und Anwohner den Eigenanteil übernehmen. Die Stadt spricht von einem „Ungleichgewicht, da nicht alle Beitragspflichtigen von einer Förderung profitieren“. Besonders, weil das Straßen- und Wegekonzept nur für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2023 habe aufgestellt werden müssen. Es sei „kaum vermittelbar“, die Anwohner jetzt doch noch heranzuziehen.
Die Stadt hat nach eigener Aussage keine Klage dagegen erhoben, weil der Fachbereich Recht und Vergabestelle keine Aussicht auf Erfolg gibt. Aber es sei sich bei anderen Städten umgehört worden, da gebe es ähnliche Fälle. Deshalb will die Stadt jetzt in Abstimmung mit anderen betroffenen Kommunen auf den Städtetag NRW zugehen und bitten, die Förderrichtlinien entsprechend zu ändern.
Sollte das nicht möglich sein und die Beitragsfestsetzung nicht in der Zwischenzeit verjährt sein (Ruhlachstraße/Burgplatz am 31. Dezember 2026, Beleuchtung Lippe am 31. Dezember 2028), müssten die Beiträge wohl erhoben werden. Dafür gelten dann bei Bedarf Zahlungserleichterungen, zum Beispiel bis zu 20 Jahresraten „bei erheblichen Härtefällen ohne Festsetzung einer Rate“. Und sollten sich im Nachhinein Fördermöglichkeiten ergeben, würde die Stadt entsprechende Anträge stellen und sollte alles gut gehen, die Erhebungsverfahren rückabwickeln.
Weitere Bescheide stehen noch aus
Insgesamt 26 Anträge zur Förderung sind laut Stadt vom Land positiv beschieden worden, mit einem Gesamtvolumen von rund 1,7 Millionen Euro. Hier müssen die Anwohnerinnen und Anwohner keine Beiträge zahlen. Dazu gehören unter anderem Arbeiten an Fahrbahn, Gehweg und Beleuchtung am Bürgerbuschweg (356.327,65 Euro), die Instandsetzung der Straßenentwässerung am Friesenweg (301.620,88 Euro) sowie an der Gellertstraße (95.789,76 Euro).
Bei zwölf Anträgen wartet die Stadt noch auf den Bescheid vom Land. Allerdings könnten sich bei Bauprojekten Am Sportplatz, an der Burg-, der Carl-Maria-von-Weber-, der Kyllstraße und am Sperberweg ähnliche Probleme wie an der Ruhlachstraße/Burgweg und in Lippe ergeben. Laut Stadt bestehen „ähnliche Fallkonstellationen zu den bereits ergangenen Förderablehnungen“.

