Leverkusen WupperstraßeBürger wollen Tempo 30 an der Schule, die Stadt nicht

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Tempo 30 laut Stadtverwaltung nicht nötig an der Wupperstraße

Tempo 30 ist auf der Wupperstraße an der Gesamtschule laut Stadtverwaltung nicht nötig.

Das Straßenverkehrsamt wehrt sich gegen Tempo 30 nahe der Gesamtschule an der Wupperstraße.

Abgesehen davon, dass man im Auto oder auf dem Motorrad für seine Wege etwas mehr Zeit braucht, spricht gegen Tempo 30 auf innerstädtischen Straßen nicht viel.

Der Verkehr wird leiser, die Sicherheit für ungeschützte Verkehrsteilnehmer erhöht sich. Wenn sowieso alles langsamer fließt, lohnt es sich eher, das Fahrrad zu nutzen. Ältere Verkehrsteilnehmer und Kinder kommen besser zurecht. Auch die Luft wird besser, wobei es bei diesem Punkt noch Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegnern gibt.

Straße wird von Hunderten Schülern überquert

Ein Bürgerantrag jedenfalls widmet sich einem Tempo-30-Limit für die Wupperstraße in Rheindorf zwischen der Solinger Straße und der Deichtorstraße. Auf diesem etwa 330 Meter langen Straßenabschnitt gilt Tempo 50, obwohl die Straße täglich von hunderten Schülerinnen und Schülern der Gesamtschule überquert wird, wenn sie aus der Schule zu den Bussen in Richtung Bürrig und Wiesdorf gehen.

Der oder die Antragsteller kennen sich offenbar in Rheindorf gut aus, und sie haben für ihren Antrag Verordnungen gelesen. In der Begründung steht: Auf der Wupperstraße (L108) ab der Kurve (Höhe Wupperbrücke), besonders aber auf Höhe der Deichtorstraße, komme es immer wieder zu Unfällen. Im Jahr 2022 seien es mindestens vier gewesen, teilweise mit Personenschaden. Im Oktober 2020 habe es zuletzt eine schwer verletzte Person gegeben. Eingeräumt wird, dass die Strecke trotzdem nicht als amtlicher Unfallschwerpunkt gelte, man müsse es aber nicht erst darauf ankommen lassen, steht im Antrag.

Handlungsbedarf bestehe, weil sich an der Deichtorstraße neben der Schule auch ein Kindergarten befinde, deshalb sei die Einrichtung eines Tempo-Limits im Nahbereich gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt. Das gelte selbst auf Landesstraßen, wie der Wupperstraße. An Schulen gibt es grundsätzlich viel Verkehr, besonders viele Fußgänger und Begleiterscheinungen wie Radfahrer-Pulkbildung und Fahrbahnquerungen: Effekte, die an der Wupperstraße an jedem Schultag auftreten.

Zusätzlich erhoffen sich die Antragsteller eine Lärmreduzierung durch langsamere Autos und damit höhere Lebensqualität.

Straßenverkehrsamt lehnt Limit strikt ab

Die Stadtverwaltung sieht die Sache anders. Das Straßenverkehrsamt kommt am Ende einer vierseitigen Erklärung zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für ein Tempolimit nach der Straßenverkehrsordnung nicht gegeben seien.

Die Nähe zur Schule ist in dem Papier kein Argument. Festgestellt wird aber, dass die Polizei auf der Straße neun Unfälle in drei Jahren gezählt hat. Einmal sei die Ursache nicht angepasste Geschwindigkeit gewesen.

Dazu schreibt das Amt: „Die aktuelle Unfallauswertung weist somit nicht auf eine Häufung von geschwindigkeitsbedingten Unfällen hin, aufgrund derer eine Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen wäre.“ Eigene Messungen hätten ergeben, dass sich die Autofahrer innerorts an die geltenden Beschränkungen, also Tempo 50, gehalten hätten.

Auch Lärmschutz sei hier nicht das Thema. Zwar hatte eine Untersuchung 2014 ergeben, dass „zur Reduzierung der Lärmbelastung an der Wupperstraße eine Temporeduzierung von heute 50 km/h auf zukünftig 30 km/h geeignet“ sei, räumt das Straßenverkehrsamt ein. Aber, so die Vermutung des Verfassers, stimme die Zahlengrundlage dieser Untersuchung heute nicht mehr. Fazit: kein Handlungsbedarf.

Am Montag befassen sich die Politiker in der Bezirksvertretung I mit dem Fall.

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