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UnterstützungDeutlich mehr Eingliederungshilfen für junge Leverkusener

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Die Kinder- und Jugendhilfe der Stadt hat ihren Jahresbericht veröffentlicht.

Die Kinder- und Jugendhilfe der Stadt hat ihren Jahresbericht veröffentlicht.

Die Kinder- und Jugendhilfe der Stadt hat ihren Jahresbericht veröffentlicht.

Die Anzahl der jugendlichen Empfängerinnen und Empfänger vom Hilfeleistungen ist im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr einigermaßen konstant geblieben. Das geht aus dem Jahresbericht der Kinder- und Jugendhilfe hervor. Demnach haben im Jahr 2024 1555 junge Menschen Hilfeleistungen der Stadt in Anspruch nehmen müssen. 2023 waren es 13 Personen weniger, im Vergleich zu 2021 bleibt aber ein Zuwachs von 51 Menschen (3,4 Prozent).

„Ambulante Hilfe machen den größten Anteil aus und wachsen weiter, während stationäre Hilfen rückläufig sind“, heißt es weiter. In Zahlen. 1075 Empfänger haben ambulante Hilfeleistungen in Anspruch genommen (plus 32) und 669 stationäre Hilfen (minus 44). Einen Höchststand verzeichnet die Kinder- und Jugendhilfe bei den Eingliederungshilfen nach Paragraf 35a des Sozialgesetzbuchs. Das Jugendamt hilft, wenn jungen Menschen eine seelische Behinderung droht. Hilfsmittel sind dann zum Beispiel Schulbegleitungen. 480 junge Leute haben im Jahr 2024 eine solche Eingliederungshilfe in Anspruch genommen.

Deutliche angestiegen sei auch die Anzahl junger Volljähriger, die Hilfe nach Paragraf 41 benötigen, „wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstständige Lebensführung nicht gewährleistet ist" (288 Empfänger). Diese Hilfe wird in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. Zurückgegangen ist die Zahl der jungen Menschen, die in einem Heim leben (193 Hilfeempfänger).

Leverkusen: Kosten sind gestiegen

22-mal nahm das Jugendamt unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer vorläufig in Obhut, in 29 Fällen kümmerte sich das Jugendamt auf andere Weise um unbegleitete, minderjährige Ausländer, diese Hilfeleistung ist nach Sozialgesetzbuch erforderlich, wenn „ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten“.

Insgesamt hat die Stadt für alle Hilfeleistungen im Jahr 2024 nach eigenen Angaben 52,2 Millionen Euro ausgegeben, 9,3 Millionen Euro davon seien wieder erstattet worden: „Somit ergibt sich eine Netto-Belastung für die Stadt von etwa 43 Millionen Euro, das sind rund 17,5 Prozent mehr als 2023 (36,6 Millionen Euro).

Am meisten hat die Heimunterbringung gekostet (14,3 Millionen Euro), dann die Hilfen für junge Volljährige (8,62 Millionen Euro) und die Vollzeitpflege (4,1 Millionen Euro), Inobhutnahmen haben im Jahr 2024 2,4 Millionen Euro gekostet, Wohnformen für Mutter/Vater und Kind knapp zwei Millionen Euro.