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Leverkusener VorgärtenBürgerantrag fordert Platz fürs Auto statt Garten

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Vorgarten in Lützenkirchen Bild: Ralf Krieger

In diesem Bereich in Lützenkirchen dürfen Vorgärten nicht zu Parkplätzen umgebaut werden. Hier ein Bild aus der Straße Käsenbrod.

Der Antragsteller hat eine Solaranlage und will mit dem Strom sein Auto laden.

Vorgärten sind schon immer Zankäpfel gewesen. Auch im Bürgerausschuss kam es beißend diesem Thema zu einer heftigen Kontroverse. Klar ist: Vorgärten sind, wo vorhanden, so wichtig fürs Stadtbild und -klima, dass die Stadt in einigen Siedlungen im Bebauungsplan festgelegt hat, wie sie auszusehen haben. Etwa in der Lützenkirchener Siedlung zwischen Holzhausen, von-Knoeringen-Straße, Hütte und Weyerweg. Laut Bebauungsplan dürfen Vorgärten dort nicht zu Autoabstellplätzen umgebaut werden, man muss sie begrünen. Wörtlich steht in der Satzung, an die sich Hausbesitzer eigentlich halten müssten: „Vorgärten sind als Grünanlagen herzurichten und zu unterhalten.“

Ein Bürgerantrag zielte jetzt auf eine ausnahmsweise Änderung des Bebauungsplans, oder gar die Überarbeitung des Plans. Die würde es dem Autobesitzer ermöglichen, in seinem Vorgarten ein Auto abstellen zu dürfen. Er verspricht auch, den Parkplatz mit Rasengittersteinen zu befestigen, damit er grün bleibt.

Der Plan ist nicht mehr zeitgemäß

Die Regelung im B-Plan sei nach heutigem Stand der Dinge nicht mehr zeitgemäß, so der Antragsteller. Er schreibt, dass er 2020 ein Haus in dem Viertel gekauft habe. Auf das Dach habe er inzwischen Solarzellen gelegt, und er würde mit dem Strom jetzt gerne ein Elektroauto laden, wofür man am Haus einen Parkplatz benötige. Der B-Plan sei 1980 beschlossen worden, als das Problem noch nicht bekannt gewesen sei.

Sein Versuch, beim Bauamt auf dem vorgegebenen Weg über einen Antrag eine Ausnahmeregelung für sich zu erreichen, schlug fehl. Dort hält man sich streng an den geltenden Bebauungsplan und lehnte das Ersuchen ab. Deshalb versucht es der Lützenkirchener jetzt mit einem Bürgerantrag.

Vorgarten in Lützenkirchen, Weyerweg Bild: Ralf Krieger

Wo es keine Vorgaben zu den Vorgärten gibt, werden Grünflächen vor den Häusern oft großzügig zu Parkplätzen umgebaut.

Dirk Baumeister, Chef der Leverkusener Bauaufsicht, erläuterte im Ausschuss, dass seine Behörde gar nicht anders habe entscheiden können: „Das Verfahren ist abgeschlossen, wir haben die Diskussion im Amt auch geführt, sie ist durch“, sagte er am Donnerstag im Umweltausschuss.

Von den Politikern, die sich an der Diskussion beteiligten, bekam der Amtsleiter dafür heftigen Gegenwind. „Dass sie sich so wenig gesprächsbereit zeigen, ist wenig bürgerfreundlich“, sagte Horst Müller von Volt/Bürgerliste. Frank Schmitz (CDU) gerierte sich gar so, als wäre er der Vorgesetzte des Amtsleiters und fuhr ihn rüde an. So angegangen, beharrte der Baufachmann auf seiner Position und wirkte dadurch jetzt wirklich etwas halsstarrig.

Dezernent sieht sauberes Verwaltungshandeln

Baumanns wahrer Vorgesetzter, Umweltdezernent Alexander Lünenbach, sprang ihm bei: Er bescheinigte ihm sauberes Verwaltungshandeln. Aber auch er wünscht sich eine Gesprächsbereitschaft der Verwaltung. Jetzt will man dort erstmal ergründen, ob es sich bei dem Problem, das den Lützenkirchener dazu gebracht hat, einen Bürgerantrag zu stellen, um ein größeres Phänomen handelt, und dann weitersehen.

In dem Lützenkirchener Viertel, in dem der betreffende Bebauungsplan gilt (Nr. 36/III Schmalenbruch), halten sich tatsächlich die meisten Anwohner an die Vorgabe. Dass die strikte Haltung des Amtsleiters durchaus nicht unbegründet ist, sieht man, wenn man sich aus dem Plangebiet in benachbarte Viertel bewegt, in dem kein Bebauungsplan Regeln für die Vorgärten vorgibt: Dort sind vielfach die Grünflächen vor den Häusern verschwunden und teils sehr großzügig gepflastert. Die Anmutung ist dort gleich sehr viel weniger freundlich.