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AllerheiligenFriedhöfe der Stadt Leverkusen am 31. Oktober nicht befahrbar

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Die Blätter beginnen zu fallen, nicht nur auf dem Friedhof.

Die Stadt bereitet ihre Friedhöfe, wie hier in Reuschenberg, für Allerheiligen vor (Archivbild). 

Wer das Grab eines seiner Lieben pflegen will, kann am Freitag, 31. Oktober, nicht mit dem Auto auf den Friedhofswegen fahren.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Wege der städtischen Friedhöfe am Tag vor Allerheiligen nicht mit Privatautos befahren werden dürfen. Am Freitag, 31. Oktober, wollen die Mitarbeitenden des Fachbereichs Stadtgrün die Friedhofswege soweit möglich von herabgefallenem Laub und Zweigen befreien. Besucherinnen und Besucher sollen an Allerheiligen, Samstag, 1. November, und Allerseelen, Sonntag, 2. November, die Wege problemlos begehen können. Gewerbetreibende, also etwa Gärtnerei-Mitarbeiter, sind, wie jedes Jahr, von dem Befahrverbot ausgenommen. Wer also am Tag vor Allerheiligen das Grab eines seiner Lieben besuchen möchte, kann das nur zu Fuß tun. 

Ohnehin ist das Befahren der städtischen Friedhöfe mit dem eigenen Auto – in Bergisch Neukirchen, auf dem Birkenberg in Opladen, in Lützenkirchen, Manfort, Reuschenberg, am Scherfenbrand und an der Mülheimer Straße in Schlebusch – nur mit einer Genehmigung der Friedhofsverwaltung möglich. Diese erhält nur, wer über 80 Jahre alt ist oder über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „G“ oder „aG“ verfügt. (ps)