Am Amtsgericht wurde ein Fall von Geldwäsche verhandelt. Für eine unvorsichtige junge Leverkusenerin könnte dadurch der Start ins Leben erheblich erschwert werden.
Amtsgericht LeverkusenJunge Frau verschob leichtfertig 50.000 Euro

Im Amtsgericht Leverkusen.
Copyright: Ralf Krieger
Die 19-jährige Frau, die alleine und ohne Anwalt auf der Anklagebank sitzt, hat womöglich wirklich keinen Schimmer davon, dass sie offenbar von abgebrühten Kriminellen ausgenutzt wurde. Über ein von ihr online eingerichtetes Konto bei einer Internetbank waren unmittelbar nach der Eröffnung im vergangenen Januar fast 50.000 Euro zum Teil ins Ausland geflossen und zum Teil in Kryptowährung transferiert worden.
Das Geld ist verschwunden, es stammte ursprünglich aus einem sogenannten Phishing-Diebstahl von einem anderen Konto. Dabei erbeuten Betrüger über eine nachgebaute Onlinebanking-Webseite oder trickreiche Mails die Zugangsdaten von Konten und räumen diese leer. Von diesen geknackten Konten kann Geld oft nicht direkt ins Ausland fließen, es werden Zwischen-Konten gebraucht. Dazu werden auch leichtfertige oder unvorsichtige Menschen dazu überredet, welche einzurichten. So wie die junge Wiesdorferin.
Die junge Frau war auf einer Internetseite rekrutiert worden, auf der online kleinere Tätigkeiten vermittelt werden: Dafür, dass sie die App einer Onlinebank testete, bekam sie eine kleine Entlohnung von 150 Euro. Voraussetzung war gewesen, dass sie die App installieren und ein Konto bei der Bank eröffnen sollte. Das funktionierte nicht in einer Filiale, sondern über ein Online-Authentifizierungsverfahren, bei dem über Video der Personalausweis geprüft wird, also funktioniert es ohne Unterschrift.
Ich habe die Bank noch nie gehört
„Ich weiß nicht, was da passiert ist“, sagt die Frau. „Ich habe die Bank noch nie gehört.“ Nach und nach gibt sie gegenüber dem Richter Torsten Heymann zu Protokoll, dass nebenbei noch ein Chat mit irgendwem über den Messenger „Telegram“ gelaufen sei. In diesem Chat muss sie entweder Anweisungen bekommen haben oder die Wiesdorferin wurde so manipuliert, dass sie wirklich nicht gemerkt hat, dass sie ein Online-Konto eingerichtet hatte, das jetzt die Betrüger kontrollierten. Die Entlohnung für die Geldverschiebung bekam sie jedenfalls auf ihr eigentliches Konto überwiesen, nicht auf das neue. Sie bekam dafür 150 Euro.
Sie redet so lapidar über den Vorgang, dass Richter Heymann in väterlicher Art lospoltert, als sie sich nicht an die Details erinnern kann oder will. Etwa, ob sie das Passwort weitergegeben hatte oder nicht: „Wir reden hier über die Einrichtung eines Kontos, nicht über den Kauf von Kaugummis, oder welche Farbe sie haben!“
Letztlich ließ sich nicht ganz klar feststellen, wie die Betrüger an Zugang und Passwort gekommen sind. Staatsanwalt und Richter Heymann waren sich einig, sie sehen offenbar keinen Grund, die junge Frau nach dem Strafgesetz zu bestrafen und stellten das Verfahren ein. Beim Jugendamt, wo die Frau Beratung bekommt, will man jetzt besser auf sie achten, damit sie nicht noch weiter unter die Räder kommt. Zwei Mitarbeiterinnen aus dem Amt waren mit im Gericht.
Nochmal Glück gehabt, könnte man sagen. Die leichtfertige Konto-Aktion der Frau dürfte allerdings zivilrechtlich noch zum Problem werden, wenn die durch das Phishing bestohlene Kontobesitzerin ihr Geld von der Leverkusenerin zurückfordert.

