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Jungen kontaktiertWegen Missbrauch verurteilter Leverkusener muss erneut in Gefängnis

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Gerichtsfoto dpa Polizist mit Aufschrift Justiz

Ein Gerichtsprozess (Symbolbild)

Leverkusen – Lukas D. (Name geändert) muss wieder ins Gefängnis. Im September 2017 wurde der Leverkusener nach vierjähriger Haft entlassen und stand seitdem unter Führungsaufsicht. Im vergangenen Sommer verletzte er seine Weisungen: Trotz vorheriger Verurteilung wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern kontaktierte Lukas D. erneut Jungen über soziale Netzwerke. Auch zu zwei Terminen bei seiner Bewährungshelferin ist Lukas D. nicht erschienen. Schon am zweiten Verhandlungstag entschieden die Richter in Köln über das Urteil der einjährigen Freiheitsstrafe.

Zu Beginn der Verhandlung hatte Lukas D. bereits gestanden, die Chats liegen dem Landgericht vor und die Bewährungshelferin sagte als Zeugin aus. Doch die Rechtfertigung der 2017 beschlossenen Weisungen erkennt Lukas D. nicht an. Verantwortung für seine Taten zeigt der junge Mann ebenfalls nicht. Deshalb setzten die Richter seine Strafe auch nicht zur Bewährung aus. Der Leverkusener habe keine positive Sozialprognose und eine Befolgung von Anordnungen sei nicht zu erwarten. Positiv wurde Lukas D. seine schwierige Lebenssituation in Obdachlosigkeit angerechnet.

Keine kluge Reaktion

Negativ gehen seine Vorstrafen ein (die diesen Prozess teils bedingten) und die mehrmalige Bekundung im Gerichtssaal, staatliche Aufsicht abzulehnen – offensichtlich kein kluger Schachzug, wenn man auf der Anklagebank sitzt. Die von einer psychiatrischen Sachverständigen festgestellte Pädophilie und Schizophrenie fanden keine strafrechtliche Relevanz im Urteil. Welche, gelinde gesagt, irritierenden Auswirkungen eine Kombination dieser unbehandelten Störungsbilder haben können, zeigte Lukas D. am ersten Verhandlungstag. Er glaubt, beim Online-Chat mit den kontaktierten Jungen im Hintergrund gehört zu haben, wie diese missbraucht würden. Das warf er auch scheinbar besorgt den Familien der Kinder vor. Dabei war Lukas D. in der Vergangenheit selbst Täter solcher Gewaltakte.