Kein Feuerwerk an SilvesterStadt Leverkusen legt Böller-Sperrgebiete fest

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Das Feuerwerksverbot gilt in vielen Bereichen in der Stadt. Auch am ganzen Rheinufer.

Leverkusen – Der Krisenstab hat nach den Vorgaben der aktuellen Corona-Schutzverordnung Gebiete festgelegt, in denen an Silvester „das Mitführen und die Verwendung von Pyrotechnik“ verboten ist. Das Böllerverbot gilt von Silvester, 31. Dezember, 17 Uhr, bis zum 1. Januar um 6 Uhr.

Die Gebiete umfassen die Fußgängerzone in Wiesdorf mit Friedrich-Ebert-Platz, rund um die Rathaus-Galerie und die komplette Hauptstraße mit Marktplatz. In Schlebusch ist das Böllern in der Fußgängerzone und rund  um den Wuppermannpark untersagt.  In Opladen gilt ein Areal vom Scala über das Amtsgericht bis hin zum Berliner Platz als „Böller-Sperrgebiet“.

Im Geoportal einsehbar

Weiterhin darf auch am kompletten Rheinufer von Wiesdorf nach Hitdorf kein Feuerwerk gezündet werden, im Lützenkirchener Zentrum rund um den Marktplatz, in Bergisch Neukirchen um die Stadthalle, im östlichen Wiesdorf zwischen Haber- und Bismarckstraße, in Imbach und in Rheindorf rund um den Königsberger Platz. Einsehen kann man alle Verbotszonen auch im Amtsblatt der Stadt auf der Webseite oder noch anschaulicher im Geoportal.

Grund für das Böllerverbot in diesem Corona-Jahr ist, Menschenansammlungen zu vermeiden, die bei Feuerwerken „erfahrungsgemäß“ eng seien, Kontakte würden sich auch unter Unbekannten ergeben, erläutert die Stadtverwaltung. Und das gilt es schließlich gerade zu vermeiden. „Ein milderes Mittel ist nicht ersichtlich“, behauptet die Stadtverwaltung . Sie hat sich bei der Erstellung der Verbotszonen auf Analysen und Erfahrungsberichte von Polizei und Feuerwehr gestützt, erklärt sie im Amtsblatt. geoportal.leverkusen.de www.leverkusen.de

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