Ein Verwaltungsgerichtsbeschluss verpflichtet die Stadt Leverkusen, die abgehängten Bürgerlisten-Wahlplakate rechtzeitig zur Kommunalwahl wieder anzubringen.
GerichtsbeschlussLeverkusener Stadtverwaltung muss Plakate der Bürgerliste wieder aufhängen

Ein Wahlplakat mit Bürgerlisten-Kandidat Karl Schweiger 2020.
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Wenn das der ehemalige Bügerlisten-Chef Erhard Schoofs noch erleben dürfte, es wäre mindestens ein Festtag für ihn: Die Stadt Leverkusen muss Wahlplakate der Bürgerliste Leverkusen für die Kommunalwahl am 14. September wieder aufhängen. Die Plakate hat die Stadtverwaltung in einer nach Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts nicht legalen Aktion zuvor abgehängt. Vermutlich hat die Stadt die Plakate eingelagert, ansonsten muss sie die Plakate bezahlen. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Sache am Donnerstag, 17. Juli, entschieden.
Dass die Bürgerliste schon plakatieren durfte, lag an einem kleinen Fehler, der der Stadt Leverkusen unterlaufen war. Die Stadt hatte dem Verein am 19. Mai 2025 eine Erlaubnis zur Anbringung von insgesamt 200 Wahlplakaten an 100 Standorten im Stadtgebiet für den Zeitraum vom 14. Juni bis zum 31. Juli 2025 erteilt.
Dann fiel in der Stadtverwaltung offenbar auf, dass die Plakate zur Kommunalwahl und zur Wahl des Oberbürgermeisters erst ab dem 1. August aufgehängt werden dürfen. Die Erlaubnis hob die Stadt deshalb am 5. Juni 2025 wieder auf. Zur Begründung führte sie an, die Erlaubnis versehentlich erteilt worden sei und der offizielle Wahlplakatierungsstart am 1. August 2025 sei.
Leverkusen: Bürgerliste schaltet Anwältin ein
Bei der Bürgerliste ließ man die Sache von einer Anwältin prüfen und legte gegen die Aufhebung Klage beim Verwaltungsgericht ein. Der Vorsitzende Horst Müller sagt: „Wir gehen davon aus, dass die Stadtverwaltung auch gnadenlos reagiert hätte, wenn uns ein ähnlicher Irrtum passiert wäre.“ Der Verein begann mit dem Plakatieren, es gab ja eine gültige Genehmigung.
Als die Stadt Leverkusen die Plakate wieder entfernen ließ, stellte die Bürgerliste einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln, mit dem Ziel, die Wiederanbringung der Wahlplakate zu erreichen. Dem ist das Verwaltungsgericht gefolgt. Das Gericht stellte die aufschiebende Wirkung der gegen die Aufhebung der Erlaubnis gerichteten Klage fest und verdonnerte die Stadt Leverkusen zur Wiederanbringung der Wahlplakate binnen drei Werktagen. Die Stadt müsste also ab Dienstag aktiv werden, falls sie nicht vors Oberverwaltungsgericht zieht und Beschwerde einlegt.
Das Gericht hat der Stadt folgendes mitgegeben: Für die Dauer des Klageverfahrens hat die Behörde alle Maßnahmen zu unterlassen, mit der die Aufhebung der Erlaubnis verwirklicht würde. Das heißt: Die Plakate müssen hängen bleiben, bis ein Gericht anders urteilt. Bei der Entfernung der Wahlplakate habe die Stadt vorausgesetzt, dass die Erlaubnis nicht gültig sei, schreibt ein Gerichtssprecher. Damit hat sie die Aufhebungsentscheidung trotz aufschiebender Wirkung der Klage bereits tatsächlich umgesetzt. Dies sei durch Wiederanbringung der Wahlplakate rückgängig zu machen.
Die Kontroverse zwischen Stadt und Bürgerliste, was Plakatierung betrifft, ist uralt. Bis 2007 plakatierte die Bürgerliste ihre typischen gelben Plakate ständig, ohne auf Wahlkampfzeiten Rücksicht zu nehmen. Damit ärgerte Erhard Schoofs die etablierten Parteien und kommentierte die Politik mit Sprüchen, wie „CDU, SPD & Co als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet“ oder „Unser Team: erfahren, fleißig, zuverlässig, bürgernah – Bürgerliste“. 2007 fand sich eine Mehrheit der großen Parteien, die eine Satzung für die Stadt beschloss, die das untersagte und dem Bürgerlisten-Chef zugleich eine Redezeitbeschränkung im Rat auferlegte. Die wurde Lex Schoofs genannt.