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Neue VerhandlungVergewaltigungsprozess in Leverkusen wird neu aufgerollt

Lesezeit 3 Minuten
Die Verhandlung lief im Amtsgericht Leverkusen.

Die Verhandlung lief im Amtsgericht Leverkusen.

Ein Vergewaltigungsprozess in Leverkusen wird neu verhandelt, da die ursprüngliche Verhandlung aus Befangenheit abgebrochen worden war.

Vor dem Amtsgericht muss sich ein Leverkusener verantworten, dem die Staatsanwaltschaft eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung vorwirft. Die Verhandlung vor dem Schöffengericht sollte eigentlich schon im Oktober 2024 gelaufen sein, Richter Dietmar Adam musste sie damals aber in den ersten Verhandlungsminuten absetzen, weil eine der beisitzenden Schöffinnen selbst mit dem Angeklagten ein Sex-Treffen gehabt hatte. Das hatte sie selbst dem Vorsitzenden Richter mitgeteilt. Die Verhandlung platzte. Jetzt läuft ein neuer Versuch. Es geht um ein mögliches Sexualdelikt.

Gerichtsverhandlungen, bei denen geklärt werden muss, ob jemand eine sexuelle Nötigung oder gar eine Vergewaltigung durchlebt hat, sind allein schon deshalb schwierig, weil, wie im aktuellen Fall vorm Amtsgericht, niemand anderes als Geschädigte und der Angeklagte dabei waren. Der Fall, der jetzt gegen den Leverkusener Angeklagten verhandelt wird, geschah im Oktober 2023. Die mutmaßlichen Opfer und Täter kannten sich, der Angeklagte behauptet, dass die Frau eigentlich gewollt habe, sie sieht das ganz anders.

Sie hat keinen Sex gewollt, der Leverkusener akzeptierte das laut Anklage nicht

Die Frau soll an dem Abend psychisch nicht in einer hundertprozentig stabilen Verfassung gewesen sein, hieß es im Prozess. Sie habe zwar bei ihrem Bekannten, dem Angeklagten, übernachten wollen, allerdings soll sie ihm gesagt haben, dass das in getrennten Räumen stattzufinden habe. Er im Schlafzimmer, sie im Wohnzimmer – ohne Sex. Er soll zwar angeregt haben, dass sie bei ihm im Schlafzimmer übernachten solle, aber sie blieb die Nacht über allein im Wohnzimmer.

Am Morgen sei er zu ihr gekommen und habe angefangen, sie zu bedrängen und gegen ihren Willen zu entkleiden. Das erklärte ein Zeuge vor Gericht, ein Freund, dem sie alles unmittelbar und noch unter dem Eindruck nach dem Oktober 2023 erzählt hatte. Sie sei dadurch schwer schockiert gewesen, erinnert er sich, noch länger nach dem Vorfall habe die Frau nicht einmal mehr freundschaftliche Umarmungen ausgehalten.

Zu einem Beischlaf ist es nicht gekommen, das ist nicht strittig. Die junge Frau erklärt aber in ihrer Aussage, dass sie bedrängt und der Angeklagte mit seiner Hand übergriffig geworden sei. Eine Aussage zugunsten des Angeklagten machte hingegen seine 47-jährige Ex-Frau: „Ich weiß, dass er sowas nie machen würde“, der Mann habe nie irgendwas Sexuelles erzwungen.

Im Verfahren hatte die Verteidigung des Angeklagten argumentiert, dass er bei seinem Übergriff Erregung bei der Frau wahrgenommen haben will. Die Verteidigerin folgert daraus, dass damit so etwas wie ein Einverständnis verbunden gewesen sein könne. Dass das aber so nicht stimme, erklärte die als Gutachterin bestellte Gynäkologin Ines Beyer; sie ist die Direktorin der Klinik für Frauenheilkunde im Leverkusener Klinikum. Diesen Zusammenhang könne man nicht zwingend herstellen, so die Ärztin. Eine eventuelle körperliche Reaktion sei kein zwingendes Anzeichen für Zustimmung. Ein Urteil wurde noch nicht gefällt, der Prozess wird fortgesetzt.