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Sexueller KindesmissbrauchVerhandlung ohne Zuschauer gegen Leverkusener Ehepaar

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2 min
Ein Leverkusener Ehepaar steht vorm Landgericht, weil die Frau kinderpornografische Aufnahmen für den Täter gemacht hatte. Hier sieht man sie beim Prozessauftakt mit der Anwältin Iris Stuff. (l).

Ein Leverkusener Ehepaar steht vorm Landgericht, weil die Frau kinderpornografische Aufnahmen für den Täter gemacht hatte. Hier sieht man sie beim Prozessauftakt mit der Anwältin Iris Stuff. (l). 

Die Verhandlung gegen ein Paar, das zwei Kinder missbraucht haben soll, lief im Wesentlichen bisher nicht öffentlich. 

Die Verhandlung gegen ein Leverkusener Ehepaar, das wegen Kindesmissbrauchs vor dem Kölner Landgericht steht, wurde in nicht öffentlicher Sitzung fortgeführt. Die Öffentlichkeit war ausgeschlossen worden, weil zwei Opfer ausgesagt haben.

Die angeklagte Frau (34) hat zwischen 2009 und 2015 Videos kinderpornografischen Inhalts ihrer beiden kindlichen Halbschwestern  angefertigt. Einiges deutet darauf hin, dass sie sich dazu von dem ebenfalls angeklagten pädophilen Leverkusener (47) verleiten ließ. 2017 kam es bei dem Angeklagten zu einer Razzia. Gefunden wurde neben den erwähnten Videos bei dem Mann Dateien mit harter Kinderpornografie.

Der Leverkusener EDV-Fachmann bietet seinen Kunden im Internet auch Beratung zum Umgang mit sensiblen Daten an. Er wurde 2024 zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, die Haft musste er bisher wegen eines Pflegefalls in der Familie nicht antreten.

Angeklagte lernt Pädophilen mit 15 Jahren kennen

Als die Angeklagte 15 Jahre alt war, soll sie den Pädophilen im Internet auf der Plattform „onlineglück“  kennengelernt haben, also etwa um das Jahr 2006. Um 2009 soll die Frau die ersten Videos gefilmt haben. Das Verhältnis der Angeklagten lief zuerst online, 2014 zog die Täterin aus Niedersachsen in seine Nähe, bald darauf in die Wohnung zu dem Leverkusener. Die beiden heirateten 2018, die Angeklagte lebt heute mit dem Mann zusammen. Das Ehepaar hat eine Tochter, die das Leverkusener Jugendamt in Obhut genommen hat.

In nicht öffentlicher Sitzung sagten die beiden Opfer aus. Währenddessen mussten die Täterin und der Täter den Gerichtssaal verlassen, sie konnten die Aussagen der Opfer über Video verfolgen. Dass Angeklagte die Inhalte der Zeugenaussagen erfahren müssen, ist eine Vorschrift in der Strafprozessordnung. Ihre Verteidiger durften im Saal bleiben. Die Zeugenaussagen sollen in einer ruhigen Atmosphäre abgelaufen sein. Beide Frauen, die als Kinder gefilmt wurden, sind heute um die 20 Jahre alt.

Am Freitag werden die Plädoyers gehalten, aber auch das geschieht in nicht öffentlicher Sitzung.