Leverkusener Clan-Chef verurteilt„Sie haben sie ausgepresst bis zum letzten Tropfen“

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  • Nach sechs Monaten Mammutprozess wurde Clan-Chef Michael G.vom Landgericht zu acht Jahren Haft verurteilt.
  • Hohe kriminelle Energie bescheinigte der Vorsitzende Richter dem 43-Jährigen.
  • Lesen Sie bei uns alle Details zum Urteil, auch welches Grundstück die Angeklagten behalten dürfen und welches eingezogen wird.

Leverkusen – „Sie haben sie ausgepresst bis zum letzten Tropfen“ – als der Vorsitzende Richter Hartmut Helmes vom Landgericht Köln sich am Freitag an den angeklagten Michael G. wendet, dauert die Urteilsbegründung für den Chef des Leverkusener Clans bereits mehr als eine Stunde. Dieser Satz gilt vor allem dem Frechener Ehepaar, dem Michael G. fast eine Million Euro aus der Tasche gezogen hat. Bis heute leiden der pensionierte Lehrer und seine Frau unter den Folgen.

Doch es ist nicht der einzige Betrug, der auf das Konto des Clan-Chefs geht: In insgesamt 21 Betrugsfällen wird der 43-jährige „Don Mikel“ zu acht Jahren Haft verurteilt. Mit verschiedenen Maschen – ob Enkeltrick, die „Porsche-Masche“, wie der Vorsitzende Richter sie nennt, oder mit Teppichbetrug – hat er im Laufe der Jahre viel Geld ergaunert. Knapp 900.000 Euro soll er zurückzahlen.

Offiziell war er mittellos, lebte angeblich mietfrei bei seinen Eltern und verdiente höchstens 550 Euro netto: Das gab er zumindest eidesstattlich an. Und auch für diese Falschaussage wurde Michael G. am Freitag verurteilt.

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Denn in Wirklichkeit residierte er in einer knapp 200 Quadratmeter großen, luxuriös ausgestatteten Wohnung und fuhr teure Luxusautos. Eigentümer der Immobilie an der Von-Ketteler-Straße ist aber nicht der Clan-Chef selbst, sondern sein Mitangeklagter A. Der Bergisch Gladbacher soll das Haus in Bürrig gekauft und Michael G. Änderungen am Haus vornehmen lassen haben. Das Gericht geht davon aus, dass Michael G. mindestens eine sechsstellige Summe in den Ausbau gesteckt hat.

Wegen Geldwäsche verurteilt

Geld, von dem das Gericht ausgeht, dass es durch Betrug erworben wurde und somit der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt ist. Aus diesem Grund verurteilte das Landgericht den Bergisch Gladbacher in zwei Fällen zu einem Jahr und einem Monat. Da A. bereits seit 19 Monaten in Untersuchungshaft sitzt, also mehr, als er verbüßen müsste, bekommt er eine Entschädigung. Das Haus in der Von-Ketteler-Straße bezeichnet Richter Helmes dann auch als „Geldwaschmaschine“. Behalten darf es A. allerdings. Eingezogen wird nur ein Grundstück: nämlich das in der Hauptstraße in Wiesdorf. Michael G. Sohn soll unter anderem dort eine Wohnung gekauft haben – als Strohmann für seinen Vater. Vier Fälle von Geldwäsche werden dem mittlerweile 22-Jährigen zu Last gelegt. Da er aber zum Tatzeitpunkt noch unter 21 Jahren war, hat das Gericht das Jugendstrafrecht angewendet. Lediglich 100 Sozialstunden muss der Sohn ableisten. Als strafmildernd hat das Gericht angesehen, dass er in „großer finanzieller und emotionaler Abhängigkeit“ von seiner Familie und seinem Vater lebe und sich bislang nicht abnabeln konnte.

Bleibt noch der Installateurmeister, der Clan-Chef Michael G. eine Scheinanstellung verschaffte und von G. Geld annahm – Bargeld, das er über verschiedene Konten in den Kreislauf einspeiste. Auch ihn verurteilte das Gericht wegen Geldwäsche in drei Fällen zu einem Jahr und drei Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt werden. Eine gute Sozialprognose bescheinigte ihm Richter Hartmut Helmes – auch, wenn der Helfer mittlerweile von seine Frau getrennt ist, seine Gewerbeerlaubnis verloren hat und sein Haus zwangsversteigert wird. Die Bewährungsstrafe soll dennoch einen Neuanfang erleichtern.

Die Haftstrafe von Familienoberhaupt Michael G. schließt sich übrigens an seine Untersuchungshaft an. Wegen der Höhe der Strafe bestehe „ein erheblicher Fluchtanreiz“, betonte Hartmut Helmes. In der Verhandlung zuvor war noch überlegt worden, ob Michael G. nicht noch eine Zeit lang zu seiner Familie könne, bevor er die Haftstrafe antreten muss. Insgesamt bescheinigte der Richter Michael G. eine „hohe kriminelle Energie“. Ein halbes Jahr hat der Mammutprozess gedauert.

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