Eingeäscherte Haustiere dürfen künftig in verrottbaren Gefäßen als Grabbeigaben erlaubt werden. Einen Hinweis auf dem Grabstein gibt es nicht.
Leverkusener FriedhöfeHaustiere im Grab sind erlaubt – Grabsteine dürfen nicht darauf hinweisen

Tiere dürfen in einem Grab beigegeben werden, aber ohne Hinweise.
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Die Stadtverwaltung lehnt es ab, dass auf Gräbern auf Leverkusener Friedhöfen Steine oder andere Hinweise mit den Namen von verstorbenen und eingeäscherten Tieren abgelegt werden. Die Asche der Tiere darf zwar ohne weiteres einem Grab eines Angehörigen beigegeben werden, aber ohne Hinweise.
Eingeäscherte Haustiere in geeigneten, also verrottbaren Gefäßen als Grabbeigaben sollen künftig erlaubt werden. Die Grünen hatten gefordert, dass man auch Hinweise auf das Tier, etwa in Form eines kleinen Grabsteins oder Schilds neben dem Grabstein auf dem Grab platzieren können soll.
Das lehnt die Verwaltung ab. Grünflächenamts-Chefin Silke Thyssen erläuterte in der Bezirksvertretung I, dass diese Art der Kennzeichnung von Grabbeigaben schon durch einen Erlass des Landes nicht erlaubt sei. Zudem sei das so als allgemeine Regelung vom Städte- und Gemeindebund vorgegeben. Die Bezirksvertretung I lehnte den Antrag der Grünen nach den Erklärungen von Frau Thyssen mehrheitlich als damit erledigt ab. Auch die Bezirksvertretung II lehnte den Antrag der Grünen ab.

Ein Katzengrab in Köln Stammheim (Archivbild)
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Wer das Haustier unbedingt mit einem Grabstein beerdigen möchte, muss das im eigenen Garten tun, falls vorhanden, oder auf einem Tierfriedhof.
Kleine Tiere einäschern zu lassen, kostet in der Regel deutlich über 100 Euro; ein Pferd einäschern zu lassen, kann mehr als 1800 Euro kosten.

