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Als GrabbeigabeLeverkusen will Haustiere in Gräbern erlauben

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Friedhof Bergisch Neukirchen, Grab, Gräber, Grabstein, Gießkannen. Foto: Ralf Krieger

Zurzeit wird über eine neue Friedhofssatzung geredet. Das Bild entstand auf dem Friedhof Bergisch Neukirchen.

Leverkusen will sich eine neue Friedhofssatzung mit einigen Änderungen geben.

Gegeben hat es das wahrscheinlich immer: Dass ein geliebtes und treues Haustier mit ins Grab des Herrchens gelegt wird. In früheren Zeiten war das wohl nicht so ungewöhnlich. Im Grab von Dschingis Khan soll ein Kamel als Beigabe gelegen haben. Zuletzt waren Haustiere in Gräbern in Leverkusen nicht erlaubt. Wer seinen verstorbenen Wellensittich im Grab vom Opa mit bestatten wollte, musste das bisher in aller Heimlichkeit tun.

Jetzt will Leverkusen erlauben, dass Haustiere mit in die Gräber dürfen. Die neue Friedhofssatzung, die gerade durch die Gremien geht, soll künftig erlauben, was bisher verboten ist. Einzige Voraussetzung: Es dürfen nur Urnen beigegeben werden, die nicht nur bei der eigentlichen Bestattung mit ins Grab gelegt werden können, sondern auch hinterher als sogenannte Beigabe.

Leverkusen: Zwei Bedingungen für neue Satzungen

Zwei Bedingungen nennt die neue Satzung: Grabsteine oder andere Hinweise dürfen nicht angebracht werden und die Tiere dürfen nur kremiert beigesetzt werden, also als Asche. Letzteres ist ohne weiteres einsehbar, man stelle sich nur vor, das geliebte Haustier ist ein großes Tier – ein Pferd etwa oder eine Kuh. Tierkrematorien bieten Verbrennungen an, zum Beispiel für Pferdebesitzer, die Probleme haben, ihr verstorbenes Tier vom Abdecker abholen zu lassen. Eine Pferdeurne ist nur etwa 20 Zentimeter hoch, die lässt sich in ein Grab oberflächlich einsetzen.

Grabsteine mit Namen und vielleicht den Sterbe- und Geburtsdaten der Tiere aufzustellen, sollte laut Verwaltung verboten bleiben: Tier und Mensch sollen auf dem Friedhof nicht gleichgestellt werden, selbst wenn im Leben der Dackel vielleicht der wahre Boss war. So kam es aber nicht. Die Grünen setzten im Bauausschuss einen Änderungsantrag durch. Claudia Wiese sagte: „Wir meinen, dass es schön ist, dass kremierte Tiere, die von Menschen sehr geliebt wurden, auch auf einem Friedhof begraben werden können.“ Ihnen sei wichtig, das durch ein Foto, eine Plakette am Grabstein zu dokumentieren.

Voraussetzung für eine Tierbestattung im Grab ist, dass der Friedhofsträger sie zuvor genehmigt hat. Für sieben Friedhöfe ist das die Stadt selbst, vier Friedhöfe, in Hitdorf, Quettingen, Rheindorf und Steinbüchel verwaltet die Katholische Kirche. Der jüdische Friedhof an der Robert-Blum-Straße wird von der Düsseldorfer Jüdischen Gemeinde verwaltet.

türk. Fußball-Fan-Grabstein. Foto: Ralf krieger

Ein türkisches Grab mit Plakette des Vereins Beşiktaş Istanbul.

Was wird sonst geändert? Wie berichtet, steigen die Gebühren für Bestattungen: bei einem Erdgrab um 20 Prozent, das sind 800 Euro. Ein Urnengrab wird um rund 16 Prozent teurer: 420 Euro. Das regelt aber eine eigene Gebührensatzung.

Erlaubt werden Bestattungen ohne Sarg, auf Antrag und nur aus religiösen Gründen, zum Beispiel für Muslime. Der Transport innerhalb des Friedhofs vor und während der Trauerfeier muss aber in einem geschlossenen Sarg erfolgen.

Grab der Fam. Goman (stadtbekannte Großfamilie) Friedhof Reuschenberg. Foto: Ralf Krieger

„Gott sprach das große Amen“: Eine der wenigen Grüfte auf dem Friedhof Reuschenberg gehört der stadtbekannten Großfamilie. Grüfte werden nur noch gegen Vorkasse eingerichtet.

Wie vieles andere in der Welt werden auch Gräber größer: Bisher war die Grube 2,30 mal 1,20 Meter groß, künftig wird die Regelgröße 2,60 mal 1,50 Meter betragen.

Grüfte sind nur mit besonderer religiös motivierter Begründung auf dem Reuschenberg genehmigungsfähig. Für die Anlage von Grüften ist in der neuen Satzung Vorkasse vorgeschrieben; „Kosten und Gebühren sind vor Beginn der Leistungserbringung vollständig zu entrichten.“ Bekannt ist die Familiengruft der stadtbekannten Großfamilie auf dem Reuschenberg. Überdachungen, wie bei dieser Gruft, sind künftig nicht mehr erlaubt. Über blinkende Lichterketten, wie man sie auch bisweilen auf Gräbern findet, sagt die neue Satzung nichts.

Im Bauausschuss Montag, 24. November 2025 wurde die neue Satzung einstimmig beschlossen, Grabsteine für Tiere sollen erlaubt werden. (mit ps)